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Finanzen : Erleichterungen für Schifffahrt

01.02.2016
2023-08-30T12:29:55.7200Z
1 Min

Der Bundestag hat am Donnerstag steuerliche Erleichterungen für die deutsche Seeschifffahrt beschlossen. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD stimmten einem von den Ländern eingebrachten Gesetzentwurf zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt (18/6679, 18/7268) in der vom Finanzausschuss zuvor geänderten Fassung zu. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen votierten gegen das Gesetz. In der Begründung des Gesetzes heißt es, es bedürfe zur Sicherung des seemännischen Know-hows für die maritime Wirtschaft in Deutschland verstärkter Anstrengungen. Dazu soll der Lohnsteuereinbehalt auf 100 Prozent erhöht werden.

Der Lohnsteuereinbehalt bedeutet, dass Arbeitgeber von Seeleuten auf Schiffen mit deutscher Flagge 40 Prozent der entstandenen Lohnsteuer einbehalten dürfen. Dies sei zu wenig, hatte der Bundesrat argumentiert und festgestellt: "Die Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts auf 100 Prozent ist ein geeignetes Instrument, um Beschäftigung unter deutscher Flagge zu sichern und damit die Grundlagen für das seemännische Know-how zu schaffen." Die maritime Wirtschaft sei eine Hochtechnologiebranche, die mit rund 480.000 Beschäftigten ein jährliches Umsatzvolumen von 50 Milliarden Euro erbringe. Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke (18/7378). Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, alle Steuervorteile für die Reeder zu streichen. Den Reedern wird vorgeworfen, ihre im "Maritimen Bündnis" gemachten Zusagen nicht eingehalten zu haben.