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sozialeS II : Kinder-Regelsatz bleibt

Kein »Umgangsmehrbedarf« für getrennte Eltern

13.03.2017
2023-08-30T12:32:17.7200Z
1 Min

Weil Kinder, die in zwei Haushalten leben, einen höheren finanziellen Bedarf haben, sollen getrennt lebende Eltern, die Hartz IV beziehen, nach dem Willen der Linksfraktion einen "Umgangsmehrbedarf" erhalten, wenn beide ihr Kind betreuen. Das sehen auch Grüne und SPD so. Dennoch scheiterte Die Linke mit einem entsprechenden Antrag (18/10283) am vergangenen Freitag im Bundestag an der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen.

Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Linken, kritisierte die derzeitige Regelung, wonach der Regelsatz der Kinder zwischen den Eltern aufgeteilt werden muss. Dies führe in der Praxis dazu, dass "Leute, die jeden Euro umdrehen müssen", den Aufenthalt der Kinder genau dokumentieren sollen - dies sei "total wirklichkeitsfremd". Für die Grünen sagte Wolfgang Strengmann-Kuhn, der Vorschlag eines pauschalen Umgangsmehrbedarfs in Höhe von 50 Prozent des Regelsatzes sei "der richtige Weg".

Auch seine Fraktion fordere einen Umgangsmehrbedarf in drei Stufen, sagte Markus Paschke - sei damit aber an der Union gescheitert. Den Linken-Antrag würde die SPD aber ablehnen, weil die vorgeschlagene Pauschalisierung "neue Ungerechtigkeiten" bringen würde. Es mache einen Unterschied, ob ein Elternteil das Kind einen oder 15 Tage im Monat betreue.

Für die Union verwies Christel Voßbeck-Kayser darauf, dass schon heute Mehrbedarf etwa für Fahrtkosten nach "individueller Betrachtung" erstattet werde. Anders als Die Linke setze die Union aber auf "Hilfe zur Selbsthilfe" und wolle Anreize schaffen, damit Alleinerziehende nicht dauerhaft abhängig von sozialen Transferleistungen seien, so Voßbeck-Kayser.