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Innere Sicherheit : Im Blick der Kameras

Trotz Oppositionskritik votiert der Bundestag für mehr Videoüberwachung

13.03.2017
2023-08-30T12:32:17.7200Z
3 Min

Für Kritiker ebnet es den "Weg für eine Totalüberwachung des öffentlichen Raums", wie es Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar vergangene Woche in einer Anhörung des Innenausschusses formulierte. Für die Regierungskoalition dient es dagegen der "Erhöhung der Sicherheit in öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen und im öffentlichen Personenverkehr" - so heißt es im Titel des von der Bundesregierung vorgelegten "Videoüberwachungsverbesserungsgesetzes" (18/10941), dass der Bundestag in der Nacht zum Freitag gegen die Stimmen der Opposition verabschiedete. Danach soll bei der Abwägung von Videoüberwachungsmaßnahmen in Einrichtungen des Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs und Anlagen wie Sportstätten und Einkaufszentren berücksichtigt werden, dass der Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit dort befindlicher Menschen "besonders wichtig" ist.

Schon in der Anhörung sorgte die Vorlage für Kontroversen. Anders als Caspar nannte etwa der einstige Bundesdatenschutzbeauftragte Hans Peter Bull den Entwurf "richtig" und "angemessen", und der Rechtswissenschaftler Kai von Lewinski urteilte, es gehe "um so etwas wie eine informationelle Sozialpflichtigkeit: dass man sich im Dienste der allgemeinen Sicherheit beobachten lassen muss."

Auch im Bundestagsplenum gingen die Meinungen auseinander. Sebastian Hartmann (SPD) verwies darauf, dass die Überwachung eines Teils öffentlich zugänglicher Plätze von Privaten betrieben werde. Diese bräuchten "klare Maßgaben", wie sie etwa durch Videoüberwachung für einen besseren Schutz in Einkaufszentren sorgen können. Marian Wendt (CDU) bekräftigte das Ziel, "dass auch private Plätze sinnvoller überwacht werden können". Dabei fordere die Koalition "nicht die Privaten auf, überall Kameras zu installieren". Vielmehr sage sie "klar, wo wir uns den Einbau von Kameras wünschen, ohne dass wir eine Verpflichtung zum Einbau hineinschreiben".

Für Die Linke kritisierte dagegen Frank Tempel, es sei "entweder inkompetent oder bewusst gelogen", wenn die Regierungskoalition behaupte, "Kameras wären ein präventives Mittel, um Anschläge zu verhindern". Bei der Gefahrenabwehr machten "sinnvoll postierte Kameras nur Sinn, wenn entsprechendes Personal die Gefahren live zur Kenntnis nimmt und entsprechende Maßnahmen einleiten kann", doch dieses Personal gebe es in der Regel nicht, argumentierte Tempel. Auch Konstantin von Notz (Grüne) betonte, dass Videoüberwachung keine Präventivwirkung habe. Natürlich könne Videoüberwachung "an neuralgischen Punkten im öffentlichen Raum helfen, Straftaten aufzuklären", doch führe es "auf die schiefe Bahn", Mittel zur Strafverfolgung auf Private zu übertragen.

Disput um Bodycams Mit Koalitionsmehrheit verabschiedete der Bundestag zudem einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/10939), der unter anderem auf einen besseren Schutz von Bundespolizisten durch mobile Videotechnik (18/10939) abzielt. Durch körpernah getragene Kameras, heißt es in der Vorlage, würden auch die Möglichkeiten zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung verbessert.

Die Opposition lehnte auch diese Gesetzesvorlage ab, zeigte sich aber für "Bodycams für Polizeibeamte" grundsätzlich aufgeschlossen. Diese seien "eine gute Idee" und könnten in bestimmten Situationen deeskalierend wirken, sagte Notz. Es bleibe aber unklar, "wie die Auswertung des Datenmaterials genau erfolgen soll, welche Standards die Technik zu erfüllen hat und wie die Einhaltung der Rechte der Betroffenen gewährleistet wird". Tempel bemängelte, dass die Gerichtsverwertbarkeit der Aufnahmen nicht gewährleistet sei. Auch sei die Frage der Manipulationssicherheit der Aufnahmen nicht geregelt. So könne nach dem Regierungsentwurf der Beamte selbst entscheiden, "welchen Teil einer Situation er aufnimmt - aus das ist gewissermaßen eine Art und Weise der Manipulation".

Demgegenüber verwies Hartmann für die SPD auf einen Anstieg der Gewalt gegen Polizisten. Eine Antwort darauf sei, Bodycams auch punktuell einzusetzen. Günter Baumann (CDU) hob hervor, dass Bodycams sowohl als " Abschreckung für einen möglichen Gegner" dienen könnten als auch zur Aufklärung von Straftaten. "Wenn solche Mittel zur Verfügung stehen, sind wir verpflichtet, diese auch einzusetzen", mahnte er.