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gesundheit : Mond-preise für Pillen

Die Arzneimittelreform soll auch Kosten begrenzen. Die Opposition rügt Zugeständnisse an die Pharmaindustrie

13.03.2017
2023-08-30T12:32:17.7200Z
4 Min

Die neue Bundesregierung war kaum im Amt, der Gesundheitsausschuss hatte sich noch gar nicht konstituiert, da wurde im Dezember 2013 schon im Eilverfahren ein Gesetzentwurf beschlossen, der keinen Aufschub duldete. Es ging um die Verlängerung des Preismoratoriums für Medikamente (18/200), gerade noch rechtzeitig, bevor die Regelung zur Begrenzung der Arzneimittelpreise Ende 2013 ausgelaufen wäre. Das Preismoratorium ist ebenso simpel wie wirksam: Erhöht ein Arzneimittelhersteller den Abgabepreis im Vergleich zum 1. August 2009, können die Krankenkassen einen Preisabschlag in eben dieser Höhe geltend machen. Also faktisch eine Preisbremse. Anfang 2014 folgte ein umfangreicheres Gesetz (18/201), das eine erneute Fortführung des Preismoratoriums bis Ende 2017 beinhaltete, eine Neureglung der Nutzenbewertung von Arzneimitteln sowie eine Neufassung der Herstellerabschläge, ein weiterer Mechanismus zur Begrenzung der Arzneimittelkosten.

Zwangsrabatte Der Herstellerabschlag ist ein gesetzlich festgelegter Mengenrabatt, den die Pharmafirmen den Krankenkassen gewähren müssen. Mit der Neuregelung zum 1. April 2014 stieg der Abschlag von sechs auf sieben Prozent. Die Regierung bezifferte die mit Rabatten erzielten Einsparungen damals auf rund 2,5 Milliarden Euro. 2015 waren es sogar 3,6 Milliarden Euro. Zugleich erreichten jedoch nach Berechnungen der AOK die Arzneimittelausgaben 2015 ein neues Rekordniveau von 36,9 Milliarden Euro, ein Zuwachs von rund 4,8 Milliarden Euro in zwei Jahren. Nun hat die Regierung mit dem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) erneut nachjustiert. Der vergangene Woche gegen die Stimmen der Grünen und bei Enthaltung der Linken beschlossene Gesetzentwurf (18/10208) sieht vor, das seit 2010 geltende Preismoratorium bis Ende 2022 zu verlängern, diesmal mit einem Inflationsausgleich ab 2018.

Freie Preisbildung Die Nutzenbewertung der Arzneimittel, die maßgebend den Preis bestimmt, ändert sich insoweit, als Besonderheiten von Kinderarzneimitteln stärker berücksichtigt werden. Für Antibiotika wird die Resistenzsituation in die Beurteilung einbezogen. Bei neuen Forschungsergebnissen wird die Wartefrist für eine Neubewertung des Zusatznutzens verkürzt. Ärzte sollen ferner besser über die Ergebnisse informiert werden. Bei Arzneimitteln zur Krebsbehandlung (Zytostatika) sowie Impfstoffen entfällt die Ausschreibungsmöglichkeit der Kassen. So soll die Versorgungssicherheit erhöht werden.

Um Lieferengpässe zu vermeiden, können die Bundesoberbehörden von den Arzneimittelherstellern Informationen über die Absatzmenge und das Verschreibungsvolumen einfordern. Ferner werden Pharmafirmen verpflichtet, bei Lieferengpässen kritischer Arzneimittel die Krankenhäuser zu informieren. Krankenhaus-Apotheken dürfen außerdem Importarzneimittel begrenzt auf Vorrat bestellen.

Ein zentraler Bestandteil des ursprünglichen Entwurfs wurde jedoch wieder gestrichen. Bei neuen Medikamenten sollte die zulässige freie Preisbildung im ersten Jahr nach Markteinführung nur noch bis zu einem Schwellenwert von 250 Millionen Euro gelten. Bei Umsätzen darüber wären rückwirkend Rabatte fällig geworden. Darauf wird nun verzichtet. Dafür werden die vereinbarten Erstattungsbeträge für Arzneimittel nun doch öffentlich gelistet. Ursprünglich war zugunsten der Pharmaindustrie eine Geheimhaltung vorgesehen. Die Umsatzschwelle sollte dazu beitragen, sogenannte Blockbuster zu zähmen, also jene umsatzstarken und teilweise extrem teuren Medikamente, deren durchschlagende Wirkung eine Verordnung unverzichtbar macht. Im ersten Jahr verlangen Hersteller für solche Pillen, wie es heißt, "Mondpreise". Mittel gegen chronische Hepatitis C oder Blutverdünner stehen ganz oben in den Umsatzhitlisten, eine Therapie kann leicht sechsstellige Beträge pro Patient kosten. So erlangte das Mittel "Sovaldi" des US-Konzerns Gilead Sciences Berühmtheit als "1.000-Dollar-Pille" gegen Hepatitis C. Hier wurde lange um einen für die GKV vertretbaren Preis gerungen. Auch das Nachfolgemittel Epclusa ist wieder eine Geldmaschine. Die Arzneimittelversorgung steht dadurch in einem schwer auflösbaren Widerstreit der Interessen.

In der Schlussdebatte sprach Michael Hennrich (CDU) von einem "runden Paket", das mehr Versorgungs- und Planungssicherheit bringe. Das komplexe Arzneimittelsystem werde von allen Beteiligten akzeptiert und ermögliche die Versorgung der Patienten mit innovativen Produkten zu vernünftigen Preisen. Mit Blick auf die Zugeständnisse an die Pharmabranche fügte Hennrich hinzu, den Pharmafirmen sei in der vorhergehenden Wahlperiode unter anderem mit dem erhöhten Herstellerabschlag von 16 Prozent einiges zugemutet worden. Der jetzige Verzicht auf die Umsatzschwelle sei ein klares Signal an die Industrie und ermögliche den Firmen einen verlässlichen Rahmen.

Karl Lauterbach (SPD) betonte, auch im Gesundheitssystem sei Transparenz wichtig. Insofern wären vertraulich verhandelte Preise für Medikamente nicht zeitgemäß gewesen. Mit den Meldeverpflichtungen könnten Lieferengpässe in Krankenhaus-Apotheken vermieden werden. Es sei unerträglich, dass dort bis zu 50 wichtige Arzneimittel nicht oder nur zeitweise erhältlich seien und Patienten oder Angehörige über diese Engpässe gar nichts erführen. "Das sind unhaltbare Zustände, das haben wir abgeschafft."

Die Opposition sieht vor allem den Verzicht auf die Umsatzschwelle kritisch. Kathrin Vogler (Linke) sagte, von der "klitzekleinen Kostenbremse" wären nur wenige Medikamente betroffen gewesen. Nun werde gegen die "Mondpreise" nichts getan. Das sei "nicht zu fassen". Kordula Schulz-Asche (Grüne) sagte, der Pharmadialog werde den komplexen Herausforderungen nicht gerecht. Herausgekommen sei ein "Bauchladen" an Gesetz. Durch den Wegfall der Umsatzgrenze blieben die Mondpreise erhalten: "Das hätte wirklich nicht passieren dürfen."