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ÄNDERUNGEN IM DETAIL : Der lange Weg zur Infrastrukturabgabe

Die EU-Kommission hat ihren Widerstand gegen die Pläne der Bundesregierung aufgegeben

13.03.2017
2023-08-30T12:32:17.7200Z
2 Min

Geänderte Preise für Kurzzeitvignetten und eine stärkere Steuerentlastung für umweltschonende Euro-6-Fahrzeuge. Mit diesen Modifikationen hat Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) den Widerstand der EU-Kommission gegen die Infrastrukturabgabe - kurz Pkw-Maut - gebrochen. Das Vertragsverletzungsverfahren ist vom Tisch - der Weg frei für den Systemwechsel, von der Steuer- hin zur Nutzerfinanzierung der Verkehrsinfrastruktur, den Dobrindt und die CSU schon seit langem fordern.

Der erste Versuch wurde jäh gestoppt. Zwar stimmte der Bundestag am 25. März 2015 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen (18/3990, 18/4455) zu. Die geplante Einführung der Pkw-Maut im Jahr 2016 wurde aber durch das von der EU-Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren verhindert.

Das im Grunde gültige, aber nicht angewandte Gesetz sieht vor, dass Halter von im Inland wie auch im Ausland zugelassenen Pkws und Wohnmobilen für die Nutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen eine Infrastrukturabgabe entrichten sollen. Ausländer sollen zunächst nur auf Bundesautobahnen zahlen müssen. Für deutsche Autofahrer ist die Maut obligatorisch. Die Kosten für eine Jahresvignette orientieren sich an Hubraum und Umwelteigenschaften des Fahrzeugs. Maximal werden 130 Euro pro Jahr fällig, im Schnitt sind es rund 72 Euro jährlich. Der Betrag soll vollständig mit der Kfz-Steuer verrechnet werden, um deutsche Autofahrer nicht zusätzlich zu belasten.

Genau dies stieß auf Kritik der EU-Kommission. Der Vorwurf: Mit der Abgabe würden ausländische Autofahrer diskriminiert. Mit dem nun vorgelegten Entwurf für eine Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes (18/11237) sieht die Kommission ihre Bedenken offenbar zerstreut. Laut der Vorlage sollen Zehntagesvignetten nun abhängig von Motorleistung und Schadstoffausstoß 2,50 Euro, 4 Euro, 8 Euro, 14 Euro oder 20 Euro kosten. Der günstigste Fall sieht bislang 5 Euro vor.

Eine Zweimonatsmaut soll zwischen 7 Euro und 40 Euro kosten. Hier sieht der günstigste Fall laut dem ursprünglichen Gesetz 16 Euro vor.

Zudem sollen die im Kraftfahrzeugsteuergesetz (18/11235) aufgenommenen Steuerentlastungsbeträge für die emissionsärmsten Fahrzeuge erhöht werden. 100 Millionen Euro soll das kosten und über den Verkehrsetat voll kompensiert werden.

Ab wann die Pkw-Maut nun tatsächlich erhoben werden kann, ist nach wie vor unklar. In dieser Legislaturperiode in jedem Fall nicht mehr.