Piwik Webtracking Image

Startups : Fuß in der Tür

Monopole sollen verhindert werden

13.03.2017
2023-08-30T12:32:17.7200Z
3 Min

Es ist der Traum vieler junger Gründer, die in Startups in Berlin und anderen Städten in Hinterhöfen und Souterrains Innovationen für das Internet entwickeln: Facebook-Chef Mark Zuckerberg steht in der Tür und kauft den Laden für Millionen von Dollars auf. Solche Träume sind oft genug Realität geworden, und ebenso oft hatten die Kunden danach mit monopolartigen Entwicklungen zu tun. Wer zum Beispiel WhatsApp nutzt, kann nur mit WhatsApp-Kunden Nachrichten austauschen, aber nicht mit Kunden von anderen Anbietern. Das sei etwa so, als wenn Vodafone-Telefonkunden nicht mit Telekom-Kunden telefonieren könnten, erläutert Linksfraktion-Experte Thomas Lutze.

Problem WhatsApp Das WhatsApp-Problem ist wohl nicht mehr zu lösen. Aber wenn wirklich einmal aus Berliner Kellern eine bahnbrechende Idee fürs Internet kommen sollte, hat neben Aufkäufern wie Zuckerberg künftig auch das Bundeskartellamt einen Fuß in der Tür. Der Bundestag hat dazu am Donnerstag umfassende Änderungen am Kartellrecht beschlossen. Mit dem Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (18/10207, 18/10650, 1810924, 18/11446) sollen Konsequenzen aus der zunehmenden Digitalisierung der Wirtschaft gezogen werden. Die Koalitionsfraktionen Union und SPD stimmten für den Gesetzentwurf, die Oppositionsfraktionen Linke und Grüne enthielten sich. "Wir verbessern den kartellrechtlichen Ordnungsrahmen für die digitale Welt", freute sich Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD).

Die bisherige Fusionskontrolle erfasst nur Zusammenschlüsse von Unternehmen über einem gewissen Schwellenwert bei den Umsätzen. Viele Startups würden unterhalb dieser Werte bleiben, erläutert die Bundesregierung in dem Entwurf. Dennoch können die Geschäftsideen der Startups ein hohes Marktpotenzial und eine große wirtschaftliche Bedeutung für den Erwerber haben. Daher soll die Fusionskontrolle ausgeweitet werden und auch Fälle erfassen, in denen der Kaufpreis mit über 400 Millionen Euro besonders hoch ist, obwohl das erworbene Unternehmen keine oder nur geringe Umsätze vorweisen kann.

Zypries und auch andere Redner sprachen den Fall WhatsApp an. Wenn Unternehmen ohne große Umsätze übernommen werden sollten, könne das Bundeskartellamt künftig mitreden, sagte die Ministerin. Dieter Janecek (Grüne) sagte, einiges zur Regelung der digitalen Märkte sei richtig, reiche aber nicht aus. Bei WhatsApp habe der Kaufpreis bei 19 Milliarden US-Dollar für ein Unternehmen mit geringem Umsatz gelegen, das aber 450 Millionen Nutzer gehabt habe. Deshalb müsse das Bundeskartellamt weitere Rechte erhalten. Monopolisten dürften ihre Marktmacht nicht ausnutzen. Janecek kritisierte, dass es nicht möglich sei, Nachrichten von Whats- App an Nutzer von Threema zu senden. Auch sei es nicht möglich, Kontaktdaten und Datenhistorien von einer App zur anderen mitzunehmen. Lutze sagte, WhatsApp habe heute eine Bedeutung wie die SMS vor zehn oder 15 Jahren. Diese monopolistische Plattform sei Standard für Millionen Menschen. Der Betreiber müsse seine Plattform auch für Mitbewerber öffnen, verlangte Lutze.

Mit der Kartellrechtsnovelle werden noch weitere Regelungen verändert. Für Kooperationen von Presseverlagen sollen Ausnahmen vom Kartellverbot geschaffen werden. Waren schon mit der 8. GWB-Novelle Fusionen erleichtert worden, so sollen jetzt Kooperationen im Anzeigen- und Werbegeschäft, beim Vertrieb, der Zustellung und der Herstellung von Zeitungen und Zeitschriften einfacher möglich werden. "Der Rückgang insbesondere des Anzeigenaufkommens und der Werbeerlöse im Printbereich hält an, während Finanzierungsmodelle für Presseprodukte im Online-Bereich noch nicht durchgehend erfolgreich sind", begründet die Bundesregierung ihr Vorhaben. Klaus Ernst (Linke) kritisierte die Regelung, weil dadurch die Konzentration auf dem Zeitungsmarkt noch erleichtert werde. Marcus Held (SPD) sagte, es sei wichtig, "die Presselandschaft in Deutschland zukunftsfähig zu machen und zu stärken". Die Zeitungen hätten erhebliche Nachteile durch das Internet erlitten. In Ostdeutschland gebe es die ersten "weißen Flecken" auf der Landkarte, wo es keine lokalen Zeitungen mehr gebe. Martin Dörmann (SPD) ergänzte, für seine Partei sei die Sicherung der Meinungsfreiheit ein ganz zentrales Anliegen.

Ministererlaubnis geändert Auch das Ministererlaubnisverfahren bei Unternehmenszusammenschlüssen, die zuvor vom Kartellamt untersagt worden waren, wird geändert. Matthias Heider (CDU) sagte, nach den Erfahrungen mit dem Edeka/Tengelmann-Verfahren, das eineinhalb Jahre gedauert habe, werde das Verfahren jetzt gestärkt und beschleunigt. "Beim nächsten Mal läuft im Wirtschaftsministerium die Uhr mit", sagte Heider. Wenn nach sechs Monaten keine Entscheidung über eine Fusion vorliege, gelte der Antrag als abgelehnt.