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verkehr II : Automatisiertes Fahren

13.03.2017
2023-08-30T12:32:17.7200Z
1 Min

Vom Abstandsregler bis zum Parkassistenzsystem - das Angebot an technischen Systemen in Autos, die den Fahrer unterstützen, entwickelt sich kontinuierlich weiter. Die Bundesregierung will nun die Grundlagen für das automatisierte Fahren schaffen und das Zusammenwirken zwischen dem Fahrzeug mit der hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktion und dem Fahrer regeln. Ein Gesetzentwurf (18/11300), der vergangenen Freitag in erster Lesung beraten wurde, soll klarstellen, dass der Betrieb von Fahrzeugen mittels hoch- und vollautomatisierter Fahrfunktion "im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung" zulässig ist. Wenn etwa die Fahrfunktion nur für den Einsatz auf Autobahnen konstruiert ist, darf das Auto nicht auf anderen Straßen fahren.

Deutlich gemacht wird in dem Entwurf auch, dass bei der Fahrzeugsteuerung mittels automatisierter Fahrfunktion der Fahrer des betreffenden Autos Fahrzeugführer bleibt. "Während der automatisierten Phase wird der Fahrzeugführer nicht durch das hoch- oder vollautomatisierte System ersetzt", heißt es dazu. Das könne erst beim autonomen Fahren der Fall sein, bei dem es keinen Fahrer, sondern nur Passagiere gebe.