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RECHT : Live vor Ort

Experten befürworten Fernsehübertragungen von Urteilsverkündungen der obersten Bundesgerichte

03.04.2017
2023-08-30T12:32:19.7200Z
4 Min

Fernsehübertragungen von wichtigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) und anderer oberster Bundesgerichte sollen kein Tabu mehr sein. In einer Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz sprachen sich in der vergangenen Woche die Sachverständigen mehrheitlich dafür aus, einen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren (18/10144) wie geplant umzusetzen.

Mit der im Entwurf vorgesehenen "moderaten Lockerung" des Gerichtsverfassungsgesetzes soll "die Verkündung von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in besonderen Fällen" in Hörfunk und Fernsehen ausgestrahlt werden können. Außerdem sollen Tonübertragungen in einen Medienarbeitsraum, wie sie zuletzt für den Münchener NSU-Prozess gefordert worden waren, und nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Ton- und Filmaufnahmen der Verhandlung einschließlich der Verkündung der Urteile zu wissenschaftlichen und historischen Zwecken ermöglicht werden. Daneben sieht der Gesetzentwurf vor, die Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Kommunikationshilfen für hör- und sprachbehinderte Personen in gerichtlichen Verfahren zu verbessern.

Vorbild Karlsruhe Für das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gibt es bereits eine gesetzliche Regelung für die Aufnahme und Übertragung öffentlicher Urteilsverkündungen. Sie ist aber eine Ausnahme vom seit 1964 geltenden gesetzlichen Verbot, Film- oder Tonaufnahmen von Gerichtsverfahren für die Veröffentlichung herzustellen. In dem Gesetzentwurf wird auch auf die Diskussion verwiesen, ob das Verbot angesichts der technischen und gesellschaftlichen Veränderungen insgesamt noch zeitgemäß ist. So seien Livestreams öffentlicher Veranstaltungen weit verbreitet und ergänzten zunehmend die herkömmliche Berichterstattung.

Aus Sicht von Justizminister Heiko Maas (SPD) ist das Gesetz ein weiterer Schritt zur Modernisierung der Justiz. Da sich die Urteile der obersten Gerichte auf das gesellschaftliches Zusammenleben auswirkten, könne die Übertragung von Urteilsverkündungen für alle Interessierten nur hilfreich sein und den Rechtsstaat vielen Menschen näher bringen. Die Entscheidung über eine Übertragung verbleibe aber letztlich bei den Gerichten, hatte Maas anlässlich des Kabinettsbeschlusses erklärt.

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Hendrik Hoppenstedt (CDU), der die Sitzung leitete, sagte zu Beginn, mit der Anhörung wolle das Gremium dazu beitragen, "einen ordentlichen Gesetzentwurf zu einem guten Ende zu bringen". Dabei gelte es, die Interessen einer sich verändernden Medienlandschaft und das Informationsbedürfnis der Bürger mit dem Schutz des Persönlichkeitsrechts und dem Schutz von Opfern und Zeugen zu vereinbaren. Der Entwurf war im Dezember vergangenen Jahres in erster Lesung vom Bundestag beraten und an den Ausschuss verwiesen worden.

Kein Dammbruch Für die Gruppen der Verteidiger und Richter sprachen Ali B. Norouzi vom Deutschen Anwaltverein und Jens Gnisa vom Deutschen Richterbund. Sie zeigten sich mit dem Entwurf prinzipiell einverstanden. Eine anfängliche Skepsis sei der Überzeugung gewichen, dass eine moderate Öffnung zugelassen werden könne, sagte Norouzi. Gnisa sah ebenfalls keine Einwände. Das von einigen vorgebrachte "Dammbruchargument" könne er nicht nachvollziehen. Bedenken hatte Gnisa jedoch gegen Bild- und Tonaufnahmen zu zeithistorischen und wissenschaftlichen Zwecken. Diese würden die Prozessführung erschweren und die Wahrheitsfindung einschränken.

Andreas Mosbacher, Richter am BGH, versuchte diese Bedenken zu zerstreuen. Zeitgeschichtliche Aufnahmen seien sehr wichtig. Es müsse nur "wasserdicht" sichergestellt sein, dass jede rechtliche Nutzung der Filmaufnahmen ausgeschlossen ist. Damit wäre auch eine klare Regelung für den Fall getroffen, dass Private die Aufnahmen unrechtmäßig erlangten. Für Übertragungen von Gerichtsentscheidungen fand Mosbacher klare Worte: "Eine selbstbewusste Justiz muss sich nicht verstecken." Viele Kollegen seien zwar skeptischer, er glaube jedoch nicht, dass sich die Verfahren durch eine Öffnung ändern würden. Die BGH-Präsidentin Bettina Limperg sei allerdings anderer Meinung, räumte er ein.

Zu einem heftigen Schlagabtausch kam es zwischen Heiner Alwart von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena und dem Leiter der ARD-Rechtsredaktion des SWR, Frank Bräutigam. Alwart sagte, er lehne den Entwurf kategorisch ab, da Medienübertragungen aus dem Gerichtssaal allein der Unterhaltung und dem Zeitvertreib dienten und niemandem nutzten. Insbesondere die Fernsehanstalten würden sich kaum mit der "moderaten" Erweiterung ihrer Möglichkeiten begnügen. Alwart sieht sogar die Gefahr, dass die Justiz gegenüber der "Vierten Gewalt" vollends ihre Autonomie verliert und Richter zu Fernsehstars werden.

Von Bräutigam kam dazu grundsätzlicher Widerspruch. Es gehe nicht um Quote, betonte er. Er verwies auf das große Interesse der Öffentlichkeit an den Entscheidungen der obersten Bundesgerichte. Die Themen spielten mitten im Leben von hunderttausenden Menschen und seien gesellschaftlich hoch relevant. Mit der seit 1998 erlaubten Übertragung von Urteilen am Bundesverfassungsgericht habe die ARD sehr gute Erfahrungen gemacht. Mit "Zirkus" oder "Gerichtsshows" habe das nichts zu tun. Wahrheitsfindung und Persönlichkeitsrechte würden nicht beeinträchtigt.

Dagegen hielt Reinhard Müller, verantwortlicher Redakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, eine Öffnung rechtlich nicht für geboten. Sie mache die Justiz nicht besser. Der Gesetzentwurf sei dem Zeitgeist geschuldet und referiere "völlig unkritisch" den Medienwandel. Wichtiger als die schnelle Berichterstattung sei die Auslegung und Einordnung von Urteilen. Zudem bestehe die Gefahr, dass volksnäher geredet und populärer geurteilt werde. Aus seiner Sicht verändere eine Übertragung die Wirklichkeit.