Piwik Webtracking Image

Strahlenschutz : Lob für Strahlenschutzregelung

03.04.2017
2023-08-30T12:32:19.7200Z
2 Min

Experten befürworten mehrheitlich eine Gesetzesnovelle der Bundesregierung im Bereich des Strahlenschutzes (18/11241). In einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses vergangene Woche schlugen die geladenen Sachverständigen aber Nachbesserungen zu Detailregelungen vor.

Ziel der Vorlage ist es laut Regierung, den Strahlenschutz zu verbessern, übersichtlich zu gestalten sowie bürokratische Hemmnisse abzubauen. "Wesentliche und grundrechtsrelevante Aspekte des Strahlenschutzes" sollen mit der Novellierung auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage gestellt werden. Bislang ist das Strahlenschutzrecht in der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung geregelt. Die Überwachung der Umweltradioaktivität sowie Maßnahmen bei radiologischen Notfällen behandelt seit 1986 das Strahlenschutzvorsorgegesetz. Erleichtert werden soll durch das Gesetz der Einsatz von Stoffen oder ionisierender Strahlung zur Früherkennung von Krankheiten. Voraussetzung ist, dass der Nutzen das Risiko der eingesetzten Strahlung überwiegt. Bislang war der Einsatz von Röntgenstrahlung ausschließlich für die Früherkennung von Brustkrebs erlaubt.

Ein eigenständiges Strahlenschutzgesetz schaffe stringente Regelungen und vermeide doppelte Arbeit bei, sagte Thomas Jung vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Der überwiegende Anteil der Strahlenexposition stamme aus natürlichen Quellen und der Medizin. Die Novelle trage somit der tatsächlichen Strahlenexposition der Bevölkerung Rechnung.

Heinz-W. Drotleff vom TÜV Nord EnSys GmbH forderte, dass der Gesetzgeber klare und detaillierte Regelungen für die Freigabe von Materialien beim Abbau kerntechnischer Anlagen formulieren solle. Laut Paragraph 68 des Gesetzentwurfs ist die Bundesregierung ermächtigt, die Freigabe radioaktiver Stoffe in einer Verordnung zu regeln.

Kritisch äußerte sich Wolfgang Hoffmann vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). "Die Novelle hängt den wissenschaftlichen Erkenntnissen zehn bis 15 Jahre hinterher", sagte er. Hoffmann forderte unter anderem, die Schutzziele auf die Unversehrtheit nachfolgender Generationen zu erweitern und die Schutzvorschriften für Schwangere zu erhöhen.

Christoph Coch vom "Netzwerk der Koordinierungszentren für Klinische Studien" lobte die Einführung von Fristen für die Genehmigung von medizinischen Forschungsvorhaben, die ionisierende Strahlung einsetzen. Das seien Fortschritte für den Patientenschutz sowie für die Forschung. Jedoch sollten die Fristen nicht wie vorgesehen als "Soll-Regelung", sondern verbindlich festgeschrieben und den Regelungen des Arzneimittelrechts sowie des Medizinprodukterechts angepasst werden, forderte Coch. eb