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Autos : Regeln für automatisiertes Fahren

03.04.2017
2023-08-30T12:32:19.7200Z
1 Min

Der Bundestag hat Regelungen zur Nutzung von Autos mit hoch- und vollautomatisierter Fahrfunktion verabschiedet. Vergangenen Donnerstag stimmten Union und SPD einem Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (18/11300) in der durch den Verkehrsausschuss geänderten Fassung (18/11776) zu. Linke und Grüne lehnten die Vorlage ab.

Geregelt ist damit, dass der Betrieb von Kraftfahrzeugen mittels hoch- und vollautomatisierter Fahrfunktion "im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung" zulässig ist. Wenn etwa die automatisierte Fahrfunktion nur für den Einsatz auf Autobahnen konstruiert ist, dürfe das Auto nicht zum Verkehr auf anderen Straßen eingesetzt werden, heißt es in dem Gesetz.

Einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen folgend hat der Verkehrsausschuss klargestellt, dass der Fahrzeugführer sich im Falle, dass die hoch- und vollautomatisierte Fahrfunktion die Kontrolle über das Auto übernommen hat, "vom Verkehrsgeschehen und der Fahrzeugführung abwenden darf". Er müsse aber so wahrnehmungsbereit sein, dass er die Steuerung wieder übernehmen kann, wenn er vom System dazu aufgefordert wird oder erkennbare äußere Umstände dies erfordern. Ein Buch lesen oder E-Mails checken geht also - sich auf der Rückbank schlafen legen hingegen nicht.

Das Gesetz regelt auch Haftungsfragen. Danach haftet der Fahrer nicht, wenn ein Unfall oder sonstiger Schaden passiert, während der Computer die Fahrzeugführung innehatte. Um das nachvollziehen zu können werden Daten über das Fahrgeschehen gespeichert, jedoch keine Streckenprotokolle. Die Speicherzeit wurde dem Änderungsantrag der Koalition folgend auf sechs Monate verkürzt. Die Regierung hatte drei Jahre vorgesehen.