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FAMILIE : Koalition ist uneins

Bundestag streitet über mehr Schutz für Kinder

22.05.2017
2023-08-30T12:32:21.7200Z
2 Min

Die Bundesregierung will den Schutz von Kindern und Jugendlichen und deren Rechte stärken. Über den von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) vorgelegten Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (18/12330) beriet der Bundestag am vergangenen Donnerstag in erster Lesung. Bei den Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stieß der Gesetzentwurf, der vor allem Änderungen am Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) vorsieht auf Ablehnung. Aber auch die Unions-Fraktion beurteilte das Gesetzesvorhaben kritisch.

Nach dem Willen der Bundesregierung soll über die Perspektiven von Kindern in Pflegefamilien schneller und transparenter entschieden werden. So soll unter anderem den Familiengerichten die Möglichkeit gegeben werden, darüber zu entscheiden, dass ein Kind auf Dauer in der Pflegefamilie verbleibt. Dadurch soll verhindert werden, dass Pflegekinder zu ihren leiblichen Eltern zurückgeschickt werden, von denen sie misshandelt wurden, führte die Parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks (SPD) aus.

Änderungen sieht das Gesetz auch bei der Zusammenarbeit der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen vor. So sollen die Befugnisse von Ärzten, Hebammen und anderen Berufsgeheimnisträgern bei der Weitergabe von Daten eindeutiger formuliert werden. Zudem sollen Ärzte bei Entscheidungen der Jugendämter einbezogen werden. Der dritte Schwerpunkt des Gesetzes betrifft eine wirkungsvollere Aufsicht von Heimen, Schutzlücken in Jugendclubs und Jugendfreizeitheimen. Zudem sollen Kinder und Jugendliche einen uneingeschränkten Beratungsanspruch erhalten und eine Ombudsstelle als in der Kinder- und Jugendhilfe eingerichtet werden.

Nach Ansicht von Norbert Müller (Linke) ist der Gesetzentwurf untauglich. So werde das Jugendwohnen, das Jugendlichen das preiswerte Wohnen während der Ausbildung ermöglicht, von der Regierung zurückgefahren. Zudem würde die offene Kinder- und Jugendarbeit durch zu hohe Meldeauflagen "erwürgt". Die Linke werde es auch nicht mittragen, dass durch eine Öffnungsklausel für die Bundesländer im Gesetz niedrigere Standards im Kinder- und Jugendhilferecht für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ermöglicht werden.

Auch bei den Grünen stieß die Öffnungsklausel auf Ablehnung. Diese sei "völlig indiskutabel", sagte Katja Dörner (Grüne). Linke und Grüne forderten übereinstimmend, das SGB VIII so zu reformieren, dass auch Kinder und Jugendliche mit Behinderung vollständig in die Kinder- und Jugendhilfe überführt werden. Die Grünen sprechen sich in einem Antrag (18/12374) zudem die Ausweitung der Leistungen für junge Volljährige, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen, bis zum 23. Lebensjahr aus.

Während in der Debatte kein Redner der SPD-Fraktion das Wort ergriff, kündigte Marcus Weinberg (CDU) an, dass die Unionsfraktion Nachbesserungen am Gesetzentwurf fordert. Vor allem die Regelungen bei den Pflegefamilien müssten überprüft werden.