Piwik Webtracking Image

INNERES II : Amnestie für illegalen Waffenbesitz

22.05.2017
2023-08-30T12:32:21.7200Z
1 Min

Eine Amnestie für illegalen Waffenbesitz sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Waffengesetzes (18/11239) vor, den der Bundestag vergangene Woche in der vom Innenausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit sowie der Fraktion Die Linke angenommen hat. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen votierte gegen die Vorlage.

Danach soll es eine auf ein Jahr befristete Strafverzichtsregelung für den unerlaubten Besitz von Waffen und Munition geben, um so die Zahl illegal zirkulierender Waffen zu verringern. Die Regelung sieht Straffreiheit für den illegalen Erwerb und Besitz von Waffen und Munition vor, wenn diese innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes einer zuständigen Behörde oder Polizeidienststelle überlassen werden. Zugleich wird mit dem Gesetz eine EU-Verordnung umgesetzt, die neue Standards für die Unbrauchbarmachung von Schusswaffen sowie die Einzelprüfung deaktivierter Schusswaffen vorschreibt. Diese Vorgaben sind laut Vorlage bereits verbindliches Recht, doch bedürfe es "noch der flanierenden und klarstellenden Umsetzung dieses EU-Rechtsaktes in das deutsche Waffenrecht". Ferner sollen unter anderem die Anforderungen an die Aufbewahrung von Schusswaffen "von Verweisen auf überholte technische Normen bereinigt" und "das Sicherheitsniveau angehoben und an aktuelle technische Standards angepasst" werden.

Anträge der Grünen mit den Titeln "Mehr Sicherheit durch weniger Waffen" (18/11417) und "Abgabe von anschlagfähigen Ausgangsstoffen beschränken" (18/7654) lehnte das Parlament mit Koalitionsmehrheit ab. sto