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INNERES I : Schärfere Regeln zu Ausreisepflicht

22.05.2017
2023-08-30T12:32:21.7200Z
2 Min

Der Bundestag hat das Maßnahmenpaket der Bundesregierung "zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" gebilligt. Gegen die Stimmen der Opposition sowie zweier SPD-Abgeordneter verabschiedete das Parlament vergangene Woche den entsprechenden Gesetzentwurf (18/11546) in modifizierter Fassung (18/12415). Danach sollen ausreisepflichtige Ausländer besser überwacht sowie leichter in Abschiebehaft genommen werden können, wenn von ihnen "eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter" oder die innere Sicherheit ausgeht. So können sie zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichtet werden. Ferner kann Abschiebehaft gegen solche Ausländer auch dann verhängt werden, wenn die Abschiebung nicht innerhalb der nächsten drei Monate möglich sein wird. Zudem wird die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams auf zehn Tage verlängert.

Täuschen Ausländer über ihre Identität oder verweigern ihre Mitwirkung bei der Rückführung, soll ihr Aufenthalt auf den Bezirk einer einzelnen Ausländerbehörde beschränkt werden. Auch muss ihnen der Widerruf einer Duldung auch dann nicht angekündigt werden, wenn sie bereits ein Jahr lang geduldet in Deutschland gelebt haben. Darüber hinaus kann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit von Asylsuchenden ohne gültige Ausweispapiere künftig unter bestimmten Voraussetzungen die Herausgabe von Mobiltelefonen und anderen Datenträgern verlangen und diese auswerten. Des Weiteren dürfen ausländische Reisepapiere auch von Deutschen mit einer weiteren Staatsangehörigkeit einbehalten werden, wenn Gründe zur Passentziehung vorliegen. Damit sollen Ausreisen mit dem Ziel, sich an "irregulären Kampfhandlungen" zu beteiligen, verhindert werden. Zu den sonstigen Maßnahmen gehört eine Regelung, nach der die Länder für Asylsuchende ohne Bleibeperspektive die Verpflichtung verlängern können, in Erstaufnahmeeinrichtungen zu wohnen. Der Innenausschuss hatte die Regierungsvorlage noch durch einen Änderungsantrag der Koalition erweitert, mit dem unter anderem "die missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung zum Zweck der Erlangung eines Aufenthaltstitels verhindert werden" soll.

Der Parlamentarische Innen-Staatssekretär Ole Schröder (CDU) appellierte in der Debatte an die Länder, "alles für die konsequente Durchsetzung von Ausreisepflichten zu tun". Er verwies zugleich darauf, dass Gefährder in Abschiebungshaft künftig "entsprechend ihrer Gefährlichkeit auch in Justizvollzugsanstalten untergebracht werden können".

Ulla Jelpke (Linke) bewertete die Vorlage als "Sammelsurium flüchtlingsfeindlicher Schweinereien". Sie gab zu bedenken, dass die Einstufung als Gefährder "nach Gutdünken der Polizei" erfolge", und sprach von einer "Präventivhaft", bei der gegen die Betroffenen nichts Gerichtsverwertbares vorliege. Volker Beck (Grüne) warnte die Koalition, sie könne "Menschen doch nicht beliebig ihre Freiheit nehmen, weil Sie denken, dass sie vielleicht mal was machen könnten".

Burkhard Lischka (SPD) erinnerte dagegen an den Fall des Attentäters vom Berliner Breitscheidplatz, Anis Amri, und betonte, ein Gefährder, der abgeschoben werden soll, "gehört in Abschiebehaft". Stephan Mayer (CSU) sah in dem Gesetz eine "sehr wichtige Etappe auf dem Weg, ausreisepflichtige Migranten schneller und konsequenter abzuschieben". sto