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Soziale Netzwerke : Das große Versprechen

Hassbotschaften im Internet nehmen rapide zu. Das Vorgehen dagegen birgt rechtsstaatliche Risiken

22.05.2017
2023-08-30T12:32:22.7200Z
6 Min

Dem Hass hat das Internet eine ganz neue Dimension eröffnet. Seine Reichweite ist größer als früher, die Verbreitung fällt leichter und er bleibt dauerhaft auffindbar - denn das Netz vergisst nicht. Doch wenn es um das Löschen strafbarer Inhalte von ihren Plattformen geht, engagieren sich Soziale Netzwerke wie Facebook bisher viel zu wenig. Beim Streit der Meinungen propagiert Facebook lieber das Prinzip der "Counter-Speech". Nutzer sollen Hasskommentaren widersprechen, statt nach der Polizei zu rufen. Wenn es um Straftaten wie Beleidigung, Verleumdung oder gar Morddrohungen geht, kann das aber nicht genügen.

Ein neues Gesetz, um gegen Hassbotschaften vorzugehen, wollte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zunächst vermeiden. Der Minister setzte auf Selbstverpflichtungen. Im Herbst 2015 richtete er eine mit Internetfirmen und zivilgesellschaftlichen Verbänden besetzte Task Force ein. Tatsächlich versprachen die Konzerne alsbald: "Die Mehrzahl der gemeldeten Inhalte werden in weniger als 24 Stunden geprüft und, falls erforderlich, entfernt." Für Maas war dieses Versprechen aber eher peinlich, denn die praktischen Erfahrungen waren andere. Wer bei Facebook hetzerische Inhalte meldete, bekam auch weiterhin meist nur dir dürre Mitteilung: "Wir haben den von dir wegen Hassbotschaften oder -symbolen gemeldeten Beitrag geprüft und festgestellt, dass er nicht gegen unsere Gemeinschaftsstandards verstößt."

Beschwerden prüfen Die Kehrtwende bereitete der Minister vor, indem er die Organisation jugendschutz.net damit beauftragte, die Versprechen der Netzwerke zu überprüfen. 540 Mal meldeten Testpersonen daraufhin Fälle von Volksverhetzung oder den Gebrauch von Hakenkreuzen. Youtube reagierte in 90 Prozent der Fälle, Facebook in nur 39 Prozent und Twitter lag mit einem Prozent abgeschlagen am Ende.

Als die Ergebnisse dieses Monitorings im März 2017 veröffentlicht wurden, stellte Maas parallel den Entwurf seines "Gesetzes zur besseren Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken" (NetzDG) vor. Dieser Gesetzentwurf fordert von den Netzwerken ein konsequentes Beschwerdemanagement. Offensichtlich rechtswidrige Inhalte sollen binnen 24 Stunden gelöscht werden, sonstige rechtswidrige Inhalte binnen sieben Tagen. Auch alle Kopien eines rechtswidrigen Postings müssen beseitigt werden.

Dieses Beschwerdemanagement soll allerdings nicht für alle rechtswidrigen Inhalte gelten, sondern nur für Hassdelikte wie Beleidigung und Volksverhetzung, strafbare Falschinformationen wie Verleumdungen sowie terroristische, kinderpornografische und pornografische Inhalte. Wenn ein Netzwerk auf ein funktionierendes Beschwerdemanagement verzichtet, kann künftig das Bundesamt für Justiz Geldbußen bis zu 50 Millionen Euro verhängen. Es geht hier aber nicht um einzelne falsch eingeschätzte Postings, sondern um ein systematisches Versagen. Dies hat die Koalition inzwischen in der Begründung des Gesetzentwurfs noch einmal ausdrücklich klargestellt.

Die Anforderungen sollen für alle Plattformen gelten, die in Deutschland mehr als zwei Millionen Mitglieder haben. Sie betreffen damit zumindest Facebook, Youtube und Twitter. Ausgenommen sind laut Begründung des jüngsten Koalitionsentwurfs Dienste der Individualkommunikation, also E-Mail-Provider wie GMX und Messaging-Dienste wie WhatsApp. Auch Plattformen mit einer thematischen Eingrenzung, also zum Beispiel berufliche Netzwerke wie Xing, sowie journalistisch-redaktionelle Angebote wie spiegel.de (inklusive Kommentarspalten) müssen die spezifischen Anforderungen des Gesetzes nicht erfüllen.

Große Bedenken Doch seit Maas diesen Gesetzentwurf vorlegte, hat sich die öffentliche Diskussion spürbar verändert. Ihm wird nun nicht mehr Halbherzigkeit und Untätigkeit unterstellt. Nun wird dem Minister eher eine Überreaktion vorgeworfen. Rund 30 Organisationen, vom Chaos Computer Club bis zum Deutschen Anwaltverein, tragen inzwischen eine "Deklaration für Meinungsfreiheit", in der das geplante Gesetz kritisiert wird. Der grundsätzlichste Einwand lautet, hier wälze der Staat Aufgaben auf Private ab, die Kontrolle des Rechts werde privatisiert. Statt Facebook sollten nur Gerichte über die Strafbarkeit von Inhalten entscheiden.

Allerdings sind die sozialen Netzwerke schon seit 2007 verpflichtet, rechtswidrige Inhalte "unverzüglich" zu entfernen, sobald sie davon Kenntnis erlangt haben. Das ist so im Telemediengesetz geregelt. Das NetzDG definiert nur, was "unverzüglich" bedeutet. Und die drohende Geldbuße soll sicherstellen, dass die Unternehmen ihrer Pflicht auch nachkommen.

Bedeutender ist die Sorge, das NetzDG könne zum "Overblocking" führen, weil die Netzwerke Beschwerden künftig ungeprüft durchwinken. So würden dann auch legale Inhalte gelöscht, um sicherzustellen, dass das Netzwerk kein Bußgeld bezahlen muss. Künftig könne daher das Motto gelten "Im Zweifel gegen die Meinungsfreiheit". Die kurzen Fristen von maximal sieben Tagen seien auch völlig unzureichend, um schwierige Abwägungen zu treffen.

Nackt im Netz Allerdings löscht Facebook legale Inhalte bekanntlich jetzt schon, insbesondere wenn es um Nacktheit geht. Dabei werden manchmal auch ganz unerotische Inhalte entfernt, etwa ein Video zum Thema Brustkrebs. Und es gehört zu den Seltsamkeiten dieser Debatte, dass die Facebook-Richtlinien auch bei Hassbotschaften eigentlich strenger sind als das deutsche Recht. So müssten Botschaften, die Menschen "aufgrund von Rasse, Ethnizität, nationaler Herkunft" angreifen, sofort entfernt werden. Soweit geht das deutsche Strafrecht nicht.

Trotz der strengen eigenen Richtlinien hat Facebook bisher aber eher eine Politik des Laissez Faire betrieben. Es scheint ökonomisch interessanter zu sein, dem Hass der Massen ein Zuhause zu geben, als Konflikten aus dem Weg zu gehen. Es spricht deshalb wenig dafür, dass Facebook seine ökonomischen Präferenzen nach Inkrafttreten des NetzDG plötzlich ändert.

Ein Bußgeld von 50 Millionen Euro ist für einen Konzern wie Facebook, der allein im vierten Quartal 2016 unglaubliche 3,7 Milliarden Dollar verdient hat, auch keine einschüchternde Summe. Und ein derartiges Bußgeld wird ja auch nur bei systemischen Mängeln verhängt, nicht bei Meinungsunterschieden zu einzelnen Postings.

Das Verfahren ist sogar so kompliziert ausgestaltet, dass fraglich ist, ob es überhaupt je zu Bußgeldern gegen Netzwerke kommen wird. Schließlich muss in jedem Einzelfall, auf den sich das Bundesamt für Justiz berufen will, zunächst das Amtsgericht Bonn entscheiden, ob der Inhalt wirklich rechtswidrig war. Es müsste also Dutzende Gerichtsverfahren geben, bevor auch nur ein Bußgeld verhängt werden kann.

Fanatische Hassprediger Der Berliner Richter Ulf Buermeyer, zugleich Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte, hält den Gesetzentwurf sogar für nicht zupackend genug, weil er sich ganz auf das Löschen von Inhalten im Internet konzentriere statt die Strafverfolgung zu verbessern. Selbst wenn es gelänge, dass eindeutig strafbare Hassbotschaften stets binnen 24 Stunden gelöscht werden, wäre das nicht ausreichend. "Ein einziger Tag ist auf Facebook und Twitter eine halbe Ewigkeit; in der sogenannten Timeline erscheinen ohnehin fast nur Posts, die in den letzten Minuten bis Stunden eingestellt wurden", sagt Buermeyer. Außerdem könnten fanatische Hassprediger ständig neue verletzende und einschüchternde Botschaften posten. Nur wirksame strafrechtliche Sanktionen könnten die Hetzer davon abhalten, meint der Strafrichter.

Trotz der vielstimmigen Kritik ist das Vorhaben der Regierung populär. Bei einer Umfrage im April hielten 70 Prozent der Befragten das Gesetz für sinnvoll, nur 21 Prozent zweifelten daran. Inzwischen zeigt sich aber, dass es ein strategischer Fehler von Maas war, den Gesetzentwurf erst so spät einzubringen. Zwei Entwicklungen könnten nun dazu führen, dass es nicht mehr gelingt, die Novelle noch in dieser Wahlperiode ins Gesetzblatt zu bekommen: Da ist zum einen die europäische Ebene. Wenn ein Mitgliedstaat neue technische Vorschriften für Waren oder Dienste der Informationsgesellschaft einführt, muss er dies der EU-Kommission und den anderen EU-Staaten notifizieren (mitteilen). Diese haben dann drei Monate Zeit, um den Gesetzentwurf zu prüfen. In dieser Stillhaltefrist kann das Gesetz nicht beschlossen werden. Der Entwurf zum NetzDG wurde Ende März notifiziert, die Frist endet Ende Juni, kurz vor der letzten regulären Sitzungswoche im Bundestag.

Zeitnot Wenn Bedenken im Hinblick auf den Binnenmarkt geäußert werden, verlängert sich die Frist um einen Monat. Irland (wo Facebook seinen europäischen Sitz hat) könnte zum Beispiel einwenden, dass Deutschland hier Anforderungen für irische Unternehmen aufstellt. Beim Europäischen Gerichtshof käme Irland damit zwar kaum durch, aber wegen der Fristverlängerung wäre zumindest eine Sondersitzung des Bundestags im Herbst erforderlich.

Störpotenzial birgt auch noch der deutsche Föderalismus. Die Länder müssen im Bundesrat zwar nicht zustimmen, aber wenn sie das Gesetz in den Vermittlungsausschuss verweisen, dürfte es in dieser Wahlperiode wohl auch nicht mehr zustande kommen. Möglicher Hebel könnte hier der Einwand sein, dass Presse- und Rundfunkrecht eigentlich Ländersache sind. Statt eines Bundesgesetzes wäre daher ein Staatsvertrag der Länder die richtige Form für den geplanten Inhalt. Die Bundesregierung und die Koalition stützt ihre Gesetzentwürfe dagegen auf die Bundeskompetenz für das "Recht der Wirtschaft". Darauf war bisher auch schon das Telemediengesetz gestützt, das im NetzDG ja nur konkretisiert wird. Auch eine Klage in Karlsruhe hätte wohl keinen Erfolg, doch ein Verweis in den Vermittlungsausschuss würde einfach zu viel Zeit kosten.

Der Autor ist freier rechtspolitischer Korrespondent.