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entwurf : Das »Netzwerkdurchsetzungsgesetz«

Die Zielrichtung ist klar, der Regelungsinhalt komplex. Und die Zeit zur Beratung ist knapp

22.05.2017
2023-08-30T12:32:22.7200Z
2 Min

Ein Gesetz, das dazu dient, ein anderes Gesetz durchzusetzen, ist eher ungewöhnlich. Genau das aber ist das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Durchzusetzen gilt es die Verpflichtung nach dem Telemediengesetz, bekannt gewordene strafbare Inhalte auf Internet-Plattformen umgehend zu löschen.

Adressaten sind Facebook, Twitter und Youtube, gewinnorientierte Konzerne, die hierzulande als "soziale Netzwerke" bezeichnet werden. Da besonders üble Einträge auf ihren Plattformen oft besonders viele Klicks und damit Werbeeinnahmen bringen, haben sie wenig Interesse, diese zu entfernen.

Mit dem neuen Gesetz sollen die Plattformbetreiber nun verpflichtet werden, ein wirksames und transparentes Verfahren für den Umgang mit Beschwerden vorzuhalten, das für Nutzer leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar ist.

Offensichtlich rechtswidrige Inhalte müssen in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde entfernt oder gesperrt sowie zu Beweiszwecken gesichert werden. Vierteljährlich müssen die Betreiber einen Bericht über ihren Umgang mit Beschwerden veröffentlichen, auch auf der eigenen Homepage.

Für Verstöße gegen diese Bestimmungen sieht der Gesetzentwurf Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro vor. Ausdrücklich heißt es: "Die Ordnungswidrigkeit kann auch dann geahndet werden, wenn sie nicht im Inland begangen wird." Zur Klärung, ob ein nicht gelöschter Inhalt rechtswidrig ist, muss das für die Durchführung zuständige Bundesamt für Justiz eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen. Für den Umgang mit den deutschen Behörden und Gerichten müssen die Plattformbetreiber einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten benennen.

Eingebracht haben den Gesetzentwurf die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Der Gesetzestext ist identisch mit einem zuvor vom Bundesjustizministerium vorbereiteten und vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf, zu dem zunächst der Bundesrat Stellung nehmen muss. Durch den parallel eingebrachten Fraktionsentwurf können die Bundestagsausschüsse sofort mit der Beratung beginnen, das spart Zeit. Voraussichtlich wird es in der vorletzten Juniwoche eine Anhörung geben, in der Woche darauf könnte die Schlussabstimmung anstehen. Der Bundesrat könnte dann am 7. Juli die Gesetzgebung abschließen. Rufen die Länder den Vermittlungsausschuss an, könnte eine Bundestags-Sondersitzung kurz vor der Bundestagswahl nötig werden. Ohne Einigung müsste der nächste Bundestag von vorn beginnen - zur Freude von Facebook und Co.