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UMWELT : Hochwasserschutz soll effektiver und schneller umgesetzt werden

Regierungsentwurf passiert mit Koalitionsmehrheit den Bundestag. Opposition kritisiert mangelnde Hochwasservorsorge

22.05.2017
2023-08-30T12:32:22.7200Z
3 Min

Schäden nach Hochwassern gehen in die Milliarden - das zeigte sich in Deutschland zuletzt etwa beim Sommerhochwasser 2013 oder nach den verheerenden Regenfällen und Überschwemmungen in Süddeutschland im vergangenen Jahr, bei denen zudem mehrere Menschen starben. Es gebe keinen "absoluten Schutz" vor Hochwassern, stellte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) vergangenen Donnerstag im Bundestag klar. Es müsse daher darum gehen, Schäden zu verhindern oder mindestens zu minimieren.

Ländern und Kommunen will die Bundesregierung dafür mit dem Hochwasserschutzgesetz II (18/10879, 18/12404) planungsrechtliche Werkzeuge an die Hand geben. Der Entwurf passierte vergangene Woche mit Stimmen der Koalition den Bundestag nach zweiter und dritter Lesung in geänderter Fassung. Die Linken enthielten sich, die Grünen stimmten dagegen.

Ziel des Gesetzes ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu erleichtern und zu beschleunigen. Der Schwerpunkt der Änderungen betrifft das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Weitere Änderungen sind im Baugesetzbuch, im Bundesnaturschutzgesetz und in der Verwaltungsgerichtsordnung vorgesehen. Im WHG sieht der Gesetzentwurf Änderungen vor, die unter anderem die Berücksichtigung von hochwasserschutzbezogenen Aspekten in bauleitplanerischen Abwägungen stärken sollen. Zudem wird die Kategorie des "Hochwasserentstehungsgebietes" eingeführt. Dadurch soll es möglich sein, in diesen Gebieten Wasserversickerungs- und Wasserrückhaltemöglichkeiten zu verbessern. Um die Errichtung von Hochwasserschutzanlagen zu erleichtern, wird im WHG zudem ein Vorkaufsrecht der Länder für bestimmte hochwasserschutzrelevante Grundstücke eingeführt. Der Rechtsweg gegen Hochwasserschutzmaßnahmen wird verkürzt.

Mit ihrem Änderungsantrag haben die Koalitionsfraktionen unter anderem das Vorkaufsrecht eingeschränkt. Zudem konkretisierten sie Vorgaben zum Bauen in "Risikogebieten", um faktische Bauverbote auszuschließen. Hinzugekommen sind zudem Ausnahmen für das Verbot, neue Heizölverbrauchsanlagen in Überschwemmungsgebieten zu errichten.

In den vergangenen Jahren sei mit dem Nationalen Hochwasserschutzprogramm und dem vorgelegten Gesetzentwurf viel erreicht worden, sagte Carsten Träger (SPD). Der Sozialdemokrat verwies vor dem Hintergrund des längeren parlamentarischen Verfahrens auf die schwierigen Verhandlungen mit dem Koalitionspartner. Es sei aber ein "guter Kompromiss" erzielt worden, sagte Träger.

Ulrich Petzold (CDU) sagte, dass der ursprüngliche Regierungsentwurf die zugrundeliegende EU-Richtlinie "sehr restriktiv" ausgelegt habe. Entsprechend habe es Beratungsbedarf gegeben, um die "sehr hoch" angesetzten Auflagen für die Bürger, etwa beim Wohnungsbau, zu reduzieren. Hochwasserschutz dürfe das Bauen nicht teurer als notwendig machen. Auch bei den Heizölverbrauchsanlagen sei eine "Anpassung an die Lebenswirklichkeit" gelungen, sagte der Christdemokrat.

Mehr Raum für Flüsse André Hahn (Die Linke) kritisierte, dass das Ziel der Hochwasservorsorge in dem Gesetzentwurf verfehlt werde. So müsse dafür gesorgt werden, dass die Flüsse mehr Raum bekämen. Dazu müsse bei der Bodennutzung die entsprechende Wasseraufnahme gewährleistet werden. Auch müssten die Lasten - betroffen seien vor allem die Bürger - gerechter verteilt werden, sagte Hahn.

Peter Meiwald (Bündnis 90/Die Grünen) begründete die Ablehnung seiner Fraktion. So ließe sich bei Bauleitplänen im Innenbereich, gerade wenn es um Infrastrukturvorhaben gehe, das Hochwasserrisiko weiterhin im Abwägungsprozess "wegwägen". Diese Privilegierung der Infrastruktur hätte gestrichen werden müssen. Auch bei den Ausnahmen für Heizölverbrauchsanlagen könnten die Grünen nicht mitgehen.

Gegenstand der Debatte war zudem das Bundesprogramm "Blaues Band" der Bundesregierung. Eine Entschließung der Koalition zu der Unterrichtung (18/11099, 18/11225 Nr. 5, 18/12204) wurde mit Stimmen von CDU/CSU und SPD verabschiedet. Die Opposition enthielt sich.