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Solar : Strom vom eigenen Dach

Bundesregierung forciert Ausbau von Anlagen

22.05.2017
2023-08-30T12:32:22.7200Z
2 Min

Die Bundesregierung will Mietern die direkte Stromnutzung von der hauseigenen Fotovoltaikanlage ermöglichen und damit den Ausbau solcher Dachanlagen fördern. Einen dazu vorgelegten Gesetzentwurf (18/12355) hat der Bundestag am Donnerstag zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. "Mieterstrom kann Impulse für einen weiteren Zubau von Solaranlagen setzen und Mieter und Vermieter konkret an der Energiewende beteiligen", heißt es in dem Entwurf. Vermieter sollen demnach einen Zuschuss bekommen, wenn sie Solarstrom ohne Nutzung des Netzes direkt an Letztverbraucher in dem betroffenen Wohngebäude liefern und die Mieter diesen Strom verbrauchen. Gefördert werden soll eine installierte Leistung von 500 Megawatt pro Jahr. Die Höhe des Zuschlags soll dem Bundeswirtschaftsministerium zufolge von der Größe der Solaranlage und dem Fotovoltaik-Zubau insgesamt abhängen und voraussichtlich zwischen 3,8 Cent und 2,2 Cent pro Kilowattstunde liegen - zusätzlich zu dem Erlös aus dem Stromverkauf an Mieter. Der Zuschlag soll über die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) finanziert werden. Überschüssiger Strom fließt ins Netz und wird ebenfalls nach dem EEG vergütet.

Einer vom Ministerium beauftragten Studie zufolge könnten bis zu 3,8 Millionen Wohnungen bundesweit von der Neuregelung profitieren. Die Regelung beschränkt sich auf Wohngebäude, mindestens 40 Prozent des Objekts müssen zu Wohnzwecken benutzt werden. Gleichzeitig sollen Mieter weiterhin frei wählen kommen, von wem sie Strom beziehen. Mieterstromvertrag und Mietvertrag sollen etwa getrennt voneinander abgeschlossen werden. Darüber hinaus sind eine Preisobergrenze für den Strom sowie Vorgaben an die Vertragslaufzeiten vorgesehen.

Verbände begrüßten im Vorfeld die Initiative grundsätzlich, mahnten allerdings Nachbesserungen an. So regte der Deutsche Mieterbund an, Projekte in zusammenhängenden Wohnquartieren zu prüfen. Der Wohnungswirtschaftsverband GdW wies auf mögliche Fallstricke für Wohnungsunternehmen in Bezug auf die Besteuerung hin. Die gewerbesteuerbefreite Vermietungstätigkeit müsse erhalten bleiben. Der Verband kommunaler Unternehmen wiederum sprach sich für eine grundsätzliche Überarbeitung des Entgeltsystems aus, um eine "faire Lastenverteilung sicherzustellen". Das Mieterstromgesetz dürfe zudem nicht dazu führen, dass Unternehmen der Wohnungswirtschaft gegenüber denen aus der Energieversorgerbranche bevorzugt werden.