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RECHT : Mehr Schutz für Minderjährige

Ehen von unter 16-Jährigen sind in Deutschland ab sofort nichtig. Die Opposition sieht durch diese Pauschallösung das Kindeswohl gefährdet

06.06.2017
2023-08-30T12:32:22.7200Z
3 Min

Kinderehen sind nichtig. Punkt. So hat es der Bundestag am vergangenen Freitagmorgen beschlossen (siehe Stichwort). Der Opposition, die sich ebenfalls klar gegen Kinderehen positionierte, ist das Gesetz, das Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegt hat, jedoch zu rigoros. Sie stimmte dagegen. Aktiv geworden war der Gesetzgeber wegen der beträchtlichen Zahl verheirateter Minderjähriger, die in jüngster Zeit als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen waren.

Nicht vor 18 Mit dem "Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen" (18/12086) soll das Ehemündigkeitsalter ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt werden. Die bisherige Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen schon mit 16 zu heiraten, wird abgeschafft. Vor Vollendung des 16. Lebensjahres geschlossene Ehen sollen mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes unwirksam werden, auch wenn sie nach ausländischem Recht gültig sind. Im Alter von 16 oder 17 Jahren geschlossene Ehen sollen nicht nur wie bisher aufgehoben werden können, sondern in der Regel aufgehoben werden müssen. Darüber entscheidet ein Gericht, das in eng definierten Härtefällen von der Aufhebung absehen kann. Dagegen ist die Nichtigkeitserklärung von Ehen mit unter 16-Jährigen ein Verwaltungsakt, der keine Ausnahmen zulässt.

Verlorene Ansprüche Genau daran machte die Opposition ihre Ablehnung fest. Denn dem Kindeswohl, dem das Gesetz doch dienen solle, könne es in bestimmten Fällen mehr schaden, wenn eine Ehe für nichtig erklärt wird. Deshalb müsse ein Gericht darüber entscheiden. Frank Tempel (Die Linke) verwies darauf, dass bei einer Aufhebung, ähnlich wie bei einer Scheidung, Unterhaltsansprüche, Sorgerechte für gemeinsame Kinder und Ähnliches geregelt würden. Eine Nichtigkeitserklärung dagegen bedeute, die Ehe habe "praktisch nie bestanden. Es gibt also auch keine aus der Ehe erworbenen Ansprüche. Die Minderjährige steht dann ohne soziale Absicherung da".

Pauschale Lösungen seien "einfacher und billiger, aber nie besser und gerechter", gab Tempel zu bedenken. Einzelfallprüfungen bräuchten kompetentes und geschultes Personal bei Jugendämtern und Gerichten, und das fehle oft. Mit ihrer Pauschallösung verstoße die Koalition gegen die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, die Einzelfallprüfungen verlange. Alexander Hoffmann (CSU) wies derlei Einwände zurück. Bei den Fällen, um die es hier gehe - "da wird eine 12-Jährige mit einem 35-Jährigen im Flüchtlingslager verheiratet" - ergäben sich keine "vermögensrechtlichen Fragestellungen". Aufhebungsverfahren dauerten mehrere Monate, in denen die Ehe weiterbestehe. Zudem könne man nicht erwarten, von einem eingeschüchterten jungen Mädchen bei der gerichtlichen Befragung "eine objektive und ehrliche Schilderung der Situation zu bekommen". Deshalb glaube er: "Der Weg, den wir Ihnen heute vorschlagen, ist genau der richtige."

»Mädchen Schutz bieten« Mit den Worten "Mädchen gehören nicht in die Ehe, sondern in die Schule" verteidigte Johannes Fechner (SPD) die gefundene Lösung. Wenn ein Kind verheiratet werde, könne das "ganz erheblichen negativen Einfluss auf seine Entwicklung" haben. Der moderne Sozialstaat müsse "solchen Mädchen Schutz bieten, aber nicht in Form einer Ehe mit einem älteren Mann".

Neben dem Verbot von Kinderehen wird mit dem neuen Gesetz auch das 2009 aufgehobene Verbot, bereits vor der standesamtlichen Trauung nach religiösem Zeremoniell eine Ehe zu schließen, wieder eingeführt. Dies sei wichtig, sagte Fechner, weil "eine religiöse Trauung erhebliche Bindungswirkung entfalten und Druck auf junge Mädchen ausüben kann". Katja Keul (Grüne) zeigte sich erschüttert, dass im Bundestag "sehenden Auges derart schlechte Gesetze eine Mehrheit finden". In der ersten Lesung hätten neben der Opposition auch Teile von SPD und CDU festgestellt, "dass die Nichtigkeit gegenüber der Aufhebung einer Ehe der falsche Weg ist und die Betroffenen benachteiligt, statt ihnen zu helfen". Nun hätten sich aber die "Hardliner der CSU" durchgesetzt. Die Koalition beschließe "wider besseres Wissen" ein Gesetz, das "die Rechte der Menschen beschneidet, denen doch angeblich geholfen werden soll".

Nach der Beschlussfassung über den Gesetzentwurf nahm der Bundestag noch einen Entschließungsantrag an, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, sich für ein weltweites Verbot von Kinderehen einzusetzen.