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renteneinheit : In sieben Schritten zum gleichen Rentenrecht in Ost und West

Der Rentenwert Ost wird angehoben, die Höherwertung der Ost-Einkommen fällt weg. Linke und Grüne üben dennoch Kritik an der Regelung

06.06.2017
2023-08-30T12:32:22.7200Z
3 Min

Ab 2025 - und damit 35 Jahre nach Vollendung der Deutschen Einheit - soll es bundesweit ein einheitliches Rentenrecht geben. Nach vielen gescheiterten Anläufen in den vergangenen Wahlperioden hat der Bundestag das "Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz" (18/11923) in der durch den Sozialausschuss geänderten Fassung (18/12584) mit der Stimmen der Koalition bei Enthaltung der Linksfraktion und Ablehnung der Grünen beschlossen.

In sieben Schritten soll der Rentenwert Ost dem Westwert angeglichen werden. Die Höherwertung der Ost-Einkommen soll abgesenkt werden und ab 2025 vollständig entfallen. Die vom Ausschuss vorgenommene Änderung an dem Regierungsentwurf sieht vor, dass der sich aus der Bruttolohnentwicklung im Osten ergebende Rentenwert anzusetzen ist, sollte dieser über dem im Gesetz festgelegten Wert liegen.

Gabriele Lösekrug-Möller (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium, sagte während der Debatte vergangenen Donnerstag: "Heute vollenden wir die Renteneinheit in unserem Land." 27 Jahre nach der Deutschen Einheit erscheine es "aus der Zeit gefallen", dass die Renten bundesweit nicht einheitlich berechnet werden. Lösekrug-Möller verwies zudem darauf, dass auch ohne die gesetzliche Regelung der Rentenwert Ost sich zum 1. Juli 2017 von 94,1 auf 95,7 Prozent des Westwertes erhöht habe, was nichts anderes bedeute, als dass sich die Löhne in Ost und West angleichen. "Das ist ein gutes Zeichen", sagte sie.

Von gleichen Löhnen könne keine Rede sein, befand hingegen Sabine Zimmermann (Die Linke). Vollzeitbeschäftigte verdienten im Osten noch immer 24 Prozent weniger als im Westen, sagte sie. Insofern sei die Angleichung der Rentenwerte zwar richtig und längst überfällig. Die Streichung der Hochwertung der Ostlöhne sei jedoch "völlig inakzeptabel". Der Umrechnungsfaktor stelle eine wichtige sozialpolitische Ausgleichsfunktion dar, die man nicht ersatzlos wegstreichen dürfe.

Markus Kurth (Grüne) übte Kritik an der vorgesehenen Finanzierung der Rentenangleichung über Beitragsmittel. Vor dem Hintergrund, dass die Vereinheitlichung des Rentenrechts eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei, müsse dies aus Steuermitteln finanziert werden, befand er. Kurth sprach sich zudem für eine sofortige Angleichung der Rentenwerte verbunden mit einer Abschaffung der Höherrechnung aus. Lohnunterschiede, so der Grünen-Abgeordnete, gebe es schließlich nicht nur im Vergleich zwischen Ost und West sondern auch zwischen Nord und Süd.

Aus Sicht von Peter Weiß (CDU) würden die Pläne von Linken und Grünen neue Ungerechtigkeiten bringen. Folge man den Vorstellungen der Linksfraktion, wonach es einen gleichen Rentenwert, aber im Osten eine Höherrechnung der Löhne geben soll, hätte ein Rentner im Osten "bei gleicher Berufsbiografie in einem Bereich, in dem die Löhne mittlerweile angeglichen sind" eine höhere Rente als der Rentner im Westen. "Das kann niemand für gerecht halten", sagte er. Das Konzept der Grünen hingegen hätte seiner Aussage nach eine schlechtere Rente für viele künftige Ost-Rentner zur Folge. "Wir wollen aber keine neue Ungerechtigkeit sondern ein gerechtes Rentensystem für alle", betonte der Unionsabgeordnete.

Für Waltraud Wolff (SPD) findet mit dem Gesetz eine "unendliche Geschichte ihr Ende". Zwei Wermutstropfen gebe es aber: Statt 2020 - wie von der SPD gefordert - komme die Angleichung erst 2025. Außerdem sei es ihrer Partei nicht gelungen, dafür zu sorgen, dass die Finanzierung über Steuermittel erfolgt, räumte sie ein. Klarmachen müsse man sich aber, dass das Gesetz "nicht alle Probleme der Rentner im Osten lösen kann". Für spezielle Berufsgruppen und andere Sonderfälle müsse es daher einen Härtefallfonds geben, forderte die SPD-Abgeordnete.