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gesundheit II : Hilfe für HIV-Infizierte

06.06.2017
2023-08-30T12:32:22.7200Z
1 Min

Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag vergangene Woche einen Gesetzentwurf zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen (18/11488; 18/12587) beschlossen. Mit dem Gesetz soll die Versorgung mit Gewebe- und Stammzellzubereitungen aus dem EU-Ausland bei Engpässen erleichtert werden. Geplant sind auch vereinfachte Genehmigungsverfahren, die nicht mehr von mehreren Behörden erteilt werden, sondern allein vom Paul-Ehrlich-Institut. Die Änderungen sollen mehr Transparenz bringen und die Sicherheitsstandards für Blut- und Gewebezubereitungen sowie Arzneimittel für neuartige Therapien weiter verbessern. Der Entwurf war im Wesentlichen unstrittig, auch die Grünen votierten dafür, die Linksfraktion enthielt sich.

Über einen Änderungsantrag wird zudem die Finanzierung der Stiftung "Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen" neu geregelt. So übernimmt der Bund ab 2019 die Finanzierung der HIV-Stiftung allein. Bislang werden die Stiftungsgelder vom Bund, den Ländern, mehreren Pharmafirmen und dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) aufgebracht. Die Betroffenen sollen lebenslang von der Zuwendung profitieren, die künftig regelmäßig an die höheren Kosten angepasst wird. Der Bund will dazu bis zu zehn Millionen Euro jährlich zur Verfügung stellen.

In den 80er Jahren waren nach Angaben der Deutschen AIDS-Hilfe in Deutschland rund 1.500 Menschen durch verseuchte Blutprodukte mit HIV infiziert worden. Mehr als 500 Betroffene leben noch und sind auf Unterstützung angewiesen.