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gesundheit : Schutz vor gefährlichen Krankheiten

06.06.2017
2023-08-30T12:32:22.7200Z
2 Min

Mit einer erweiterten Meldepflicht soll in Deutschland der Schutz vor Infektionskrankheiten verbessert werden. Der Bundestag verabschiedete dazu in der vergangenen Woche einen Gesetzentwurf (18/10938) zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten in veränderter und ergänzter Fassung (18/12604). Das Robert Koch-Institut (RKI) wird mit der Einrichtung eines elektronischen Meldewesens beauftragt, das spätestens 2021 in Betrieb gehen soll. Geplant sind zusätzliche Meldepflichten bei Krankenhausinfektionen. In Pflegeheimen und anderen Gemeinschaftsunterkünften ist künftig die Krätze (Skabies) meldepflichtig. Ferner werden für Naturbäder Anforderungen an die Qualität des Wassers neu festgelegt.

Der Entwurf beinhaltet auch eine Neuerung zur Verbesserung des Impfschutzes. Bei der Aufnahme von Kindern in eine Kita müssen die Eltern nachweisen, dass sie für ihr Kind eine ärztliche Impfberatung erhalten haben. Ist dieser Nachweis nicht erbracht, wird für die Kita-Leitung eine Berichtspflicht an das jeweilige Gesundheitsamt neu eingeführt. Die Behörde kann die Eltern dann zu einer Beratung laden. Auf Vorschlag des Bundesrates sollen außerdem Einreisende aus Ländern mit einem erhöhten Risiko für gefährliche Infektionskrankheiten wie Lungentuberkulose oder Hepatitis B eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen. Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.

Krankenhauspflege Im Omnibusverfahren an den Gesetzentwurf angehängt wird die Einführung von Personaluntergrenzen in der Krankenhauspflege. So soll sichergestellt werden, dass in sogenannten pflegesensitiven Bereichen sowie in bestimmten "Intensiveinheiten" der Kliniken ausreichend Pflegefachpersonal zur Verfügung steht. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden damit beauftragt, die Standards festzulegen. Die Regelungen sollen dann zum 1. Januar 2019 umgesetzt werden. Geplant sind auch Sanktionen für den Fall, dass ein Krankenhaus weniger Personal einsetzt. Um die Reform finanziell abzusichern, werden zum 1. Januar 2019 die Mittel aus dem Pflegestellenförderprogramm in den Pflegezuschlag einbezogen. Auf diese Weise werden Kliniken künftig mit 830 Millionen Euro pro Jahr dabei unterstützt, mehr Pflegepersonal zu beschäftigen.

Nach Ansicht der Opposition kommt die Regelung zu spät und müsste zudem für alle Krankenhausbereiche gelten. Die Grünen votierten deswegen gegen die Vorlage, die Linksfraktion enthielt sich. Union und SPD sprachen hingegen von einem wichtigen ersten Schritt und dem Einstieg in die Personalbemessung.

In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses vergangene Woche machten Experten erneut deutlich, dass die Pflege gestärkt werden muss. Durch den Personalmangel komme es zur Arbeitsverdichtung, in der Folge zu Konflikten am Arbeitsplatz und in vielen Fällen zur Aufgabe des Jobs, was das Personalproblem wiederum verschärfe. Nach Berechnungen der Gewerkschaft verdi fehlen in den Kliniken rund 70.000 Pflegekräfte.