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Bund-Länder-Finanzen : Mit langem Anlauf ins Ziel

Umfangreiche Änderungen im Grundgesetz beschlossen

06.06.2017
2023-08-30T12:32:22.7200Z
5 Min

Eines der komplexesten Gesetzesvorhaben dieser Legislaturperiode hat vergangene Woche seinen Abschluss gefunden - mit großem Tamtam. Allein neun namentliche und zahlreiche weitere Abstimmungen standen zur zweiten und dritten Lesung der Gesetzespakete zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen an. Drei Bundesminister und zwei Ministerpräsidenten sprachen im Plenum des Reichstages. Mit Abstimmungen und Debatte verbrachten die Abgeordneten knapp 4,5 Stunden am Donnerstag. Tags darauf widmete sich der Bundesrat ebenfalls noch intensiv dem Thema, dann waren auch dort die notwendigen Mehrheiten erreicht.

13 Grundgesetzänderungen sehen die Pakete vor. Dazu kommen zahlreiche Änderungen und Neuerungen einfachgesetzlicher Art. Dabei geht es nicht nur um die Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen und des Länderfinanzausgleiches. Auf diese hatten sich zunächst die Länder überraschend einmütig im Dezember 2015 geeinigt. Denn dann kam der Bund in Form der Bundesregierung hinzu - und der wollte Gegenleistungen für die finanziellen Belastungen, etwa bei der Steuerverwaltung und den Mitwirkungsrechten bei Investitionshilfen an die Länder. Hinzu kamen Bundesfinanzhilfen für Schulsanierungen in finanzschwachen Kommunen, eine umfassende Neuausrichtung der Autobahnverwaltung samt neuer, gleich von Beginn an umstrittener Infrastrukturgesellschaft und eine ebenfalls umfangreiche Reform des Unterhaltsvorschusses. Am 9. Dezember 2016 stand die grundsätzliche Einigung zwischen Bundesregierung und Länderchefs.

Nur mit dem Bundestag hatte da noch keiner geredet. Die Abgeordneten nahmen sich seit Februar die Entwürfe vor. Insbesondere die Infrastrukturgesellschaft sorgte in der Koalition für Knatsch; eine erste geplante Abstimmung über die Reformpakete flog Mitte Mai kurzfristig von der Tagesordnung. Im Ergebnis präsentierten die Koalitionsfraktionen umfangreiche Änderungsanträge, die neben der Infrastrukturgesellschaft vor allem auf Kontroll- und Mitwirkungsrechte fokussierten (siehe Seite 3).

An der Grenze Viele Interessen zu vereinen bedeutet Kompromisse zu machen; es bedeutet auch, die eine oder andere Kröte zu schlucken. "Ein Meisterwerk ist es sicherlich nicht geworden", sagte Unions-Fraktionsvize Ralph Brinkhaus (CDU) zum Gesamtpaket während der Debatte. Die Abgeordneten zeigten erneut, dass sie mit der eigentlichen Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen nicht wirklich glücklich sind. Die finanziellen Vorteile der Länder - von der Neuregelung profitieren grundsätzlich alle Länder ab 2020 - bezahlt der Bund mit rund 9,7 Milliarden Euro. Damit seien die Grenzen der finanziellen Belastbarkeit erreicht, sagte Brinkhaus.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bezeichnete die Lösung als "nicht unproblematisch". Es sei nicht gelungen, mehr Transparenz ins Bund-Länder-System zu bringen, auch die Anreizsysteme seien nicht verbessert worden. Schäuble warb trotzdem für Zustimmung, denn die Beziehungen zwischen Bund und Ländern würden damit "für die nächsten Jahre auf eine solide Grundlage gestellt".

Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) nahm als Redner für den Bundesrat eine eher staatsmännische Haltung ein. Die Einigung sei "ein großer Beitrag zur politischen Demokratie und wirklich etwas Wichtiges für unseren Föderalismus". Das Ergebnis versetze alle Länder in die Lage, "die Aufgaben, die sie nach dem Grundgesetz haben, für ihre Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen". Scholz betonte, dass die Länder keineswegs ihre Solidarität untereinander aufgäben, wenn auch das finanzielle Volumen geringer ausfalle.

Kleinere Spitzen gab es auch innerhalb der Koalition rund um das Thema Kooperationsverbot. Wo die Sozialdemokraten mit der Lockerung zur Sanierung maroder Schulen einen ersten Schritt zur Abschaffung sahen, bestanden die Unionsabgeordneten darauf, dass es sich um eine Ausnahme von einer ansonsten guten Regel handle. Die Opposition sprang dabei der SPD zur Seite.

Feurig wurde es, als es um die Infrastrukturgesellschaft ging. Mit ihr will der Bund künftig selbst die Autobahnen bauen, verwalten und sanieren. Kritiker fürchten die Privatisierung und Linken-Fraktionsvorsitzende Sahra Wagenknecht schlug genau in diese Kerbe. Ja, einige Punkte in den Gesetzespaketen seien gut und sinnvoll. Aber: Der "großflächigen Privatisierung öffentlicher Aufgaben" werde die Tür geöffnet, die Autobahnen würden "zur Melkkuh für private Profite". Die Koalition treibe ein "falsches Spiel" mit den Bürgern. Mit Projekten in öffentlich-privater Partnerschaft (ÖPP) würden "Raubverträge zur Ausplünderung des Steuerzahlers" ermöglicht. Die Länder würden "erpresst" beziehungsweise ihre Zustimmung werde mit "Schmiergeld von neun Milliarden Euro" erkauft. Da dürfe man sich gar nicht wundern, dass immer mehr Menschen Politik für eine "korrupte Veranstaltung" hielten.

Wagenknecht erntete heftigen Widerspruch. Johannes Kahrs (SPD) bescheinigte ihr per Zwischenruf "AfD-Populismus". SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann zweifelte an ihrer Sachkunde.

Bettina Hagedorn (SPD) warf Wagenknecht eine "Diffamierung unserer parlamentarischen Arbeit" vor - und meinte damit vor allem ihre Arbeit. Die Sozialdemokratin, die im Haushaltsausschuss für den Verkehrsbereich zuständig ist, hatte gemeinsam mit ihrem Unions-Kollegen Norbert Brackmann (CDU) federführend an der Überarbeitung der Pläne für die Infrastrukturgesellschaft getüftelt. Denn bei den Sozialdemokraten grassierte ebenfalls die Angst vor der Privatisierung. Die Türen zu einer späteren Privatisierung, die Finanz- und Verkehrsministerium in die Regierungsentwürfe eingebaut hätten, seien geschlossen worden, sagte Hagedorn. Und das ganz ohne Hilfe aus diesen Ministerien, die aber auch nicht gewollt gewesen sei. Der Entwurf sei um 180 Grad gedreht worden, der Privatisierung seien die "Giftzähne" gezogen worden. Das sei eine "Sternstunde für das Parlament insgesamt", sagte die Sozialdemokratin.

Bei den Rednern der Union spielte das Privatisierungsthema kaum eine Rolle. Abgeordnete sowie Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) drückten vielmehr ihre Hoffnung aus, in Bundesverwaltung Autobahnen nun effizienter geplant und vor allem gebaut zu bekommen. "Wir starten heute in der Tat eine der größten infrastrukturpolitischen Reformen seit Jahrzehnten", sagte Dobrindt.

Auch bei den Grünen beschied man den Regierungsfraktionen, bei der Infrastrukturgesellschaft nachgebessert zu haben. Einige Gefahren seien gebannt, einige Lücken geschlossen worden, sagte Anja Hajduk. Es reiche aber nicht aus. Die Grünen forderten, im Grundgesetz eine Fremdfinanzierung auszuschließen und eine Haftung des Bundes für die Gesellschaft beziehungsweise einen Dritten festzuschreiben. Damit könne sicherer verhindert werden, dass aus der GmbH eine Aktiengesellschaft werde und die Kontrollrechte des Bundestages unterwandert würden. Beides ist aktuell einfachgesetzlich vorgesehen.

Abschied Ein erfolgreiches Ende ihrer Karriere als Familienministerin konnte Manuela Schwesig (SPD) bei ihrem letzten Auftritt im Amt im Bundestag verbuchen. Die von ihr ausgehandelte Reform des Unterhaltsvorschusses war erst nach der Einigung über die Reformpakete unter Dach und Fach gebracht worden. Länder und Bund konnten sich lange nicht darüber einigen, wer die Mehrkosten der Reform trägt. Schwesig wird solche Debatten bald von der anderen Seite kennenlernen. Die 43-Jährige ist designierte Nachfolgerin von Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) in Mecklenburg-Vorpommern.

Abstimmungen Der Gesetzentwurf zu den 13 Änderungen des Grundgesetzes (18/11131, 18/11186, 18/12588) erreichte in der dritten Lesung die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit von 420 Stimmen mit 455 Ja-Stimmen, 87 Nein-Stimmen, 61 Enthaltungen. Unter den Nein-Stimmen befanden sich 32 Koalitionäre. Neben 29 Sozialdemokraten stimmten auch drei Mitglieder der Unions-Fraktion gegen den Entwurf, darunter Bundestagspräsident Norbert Lammert. Der Entwurf zu den einfachgesetzlichen Regelungen (18/11135, 18/11185, 18/12589) wurde mit Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen von Linken bei Enthaltung der Grünen beschlossen.

In der zweiten Lesung stimmten die Abgeordneten teils namentlich über die einzelnen Grundgesetzänderungen in der Ausschussfassung ab. Die Oppositionsfraktionen dokumentierten dabei ihre Positionen zu einzelnen Aspekten. Auch einzelne Änderungsanträge der Opposition wurden namentlich abgestimmt (Ergebnisse sind auf www.bundestag.de abrufbar). Der Bundesrat stimmte beiden Entwürfen einstimmig zu. Sören Christian Reimer