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recht : Kinder besser geschützt

Fixierung am Krankenbett nur mit Genehmigung

03.07.2017
2023-08-30T12:32:24.7200Z
1 Min

Kinder dürfen in Krankenhäusern und Heimen künftig nicht mehr am Bett fixiert oder mit ähnlichen "freiheitsentziehenden Maßnahmen" behandelt werden, ohne dass ein Familiengericht dies genehmigt hat. Zusätzlich bleibt das Einverständnis der Erziehungsberechtigten erforderlich, das bisher alleine genügt. Mit dem in der vergangenen Woche verabschiedeten Gesetzentwurf (18/11278, 18/12938) werden die Kinder betreuten Erwachsenen rechtlich gleichgestellt, für die es auch einen Richtervorbehalt gibt.

Schon bisher muss die Einweisung von Minderjährigen in geschlossene Einrichtungen vom Familiengericht genehmigt werden, nun bedürfen Fixierungen einer gesonderten Genehmigung. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass das grundgesetzliche Elternrecht unter dem Vorbehalt stehe, dass seine Ausübung dem Kindeswohl dient. Werde dieses gefährdet, komme das "Wächteramt des Staates" zur Geltung. Der Richtervorbehalt solle vor einer missbräuchlichen Ausübung des Elternrechts schützen.

Die Linke stimmte gegen den Gesetzentwurf, da er dem Anspruch jedes Kindes auf gewaltfreie Erziehung widerspreche. Alle anderen Fraktionen stimmten dafür. Die Grünen zogen einen eigenen Gesetzentwurf (18/9804) zurück.