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illegale rennen : Drastische Strafen für »Todesraser«

Bei schweren Personenschäden drohen künftig bis zu zehn Jahre Haft. Fahrzeuge der Verurteilten können eingezogen werden

03.07.2017
2023-08-30T12:32:24.7200Z
2 Min

In der Berliner Innenstadt ist vor einiger Zeit ein argloser Autofahrer ums Leben gekommen, weil ihm ein junger Mann bei einem illegalen Autorennen mit 160 Sachen in die Seite raste. Auch in Köln und Wuppertal gab es in jüngster Zeit spektakuläre Fälle von "Todesrasern". Neu ist das Phänomen nicht, nach Beobachtung der Polizei haben jedoch die Vorfälle und die Risikobereitschaft zugenommen, seit sich die vermeintlichen Heldentaten einfach filmen und ins Internet stellen lassen.

Mit einem Gesetz (18/10145, 18/12936), das der Bundestag vergangene Woche mit den Stimmen der Koalition und einer Grünen-Abgeordneten bei Enthaltung der Opposition verabschiedet hat, reagiert der Gesetzgeber auf die bedrohliche Entwicklung. Wer öffentliche Straßen ohne Erlaubnis zur Rennbahn macht, begeht künftig keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Mit einer Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Haft wird sanktioniert, wer ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet, durchführt oder daran teilnimmt. Bei schweren Personenschäden können bis zu zehn Jahre Haft verhängt werden. Zudem können die Fahrzeuge der Beteiligten eingezogen werden.

Auch ein einzelner Auto- oder Motorradfahrer macht sich strafbar, wenn er sich "mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen", also wie in einem Rennen fährt. Dagegen sollen bloße Geschwindigkeitsüberschreitungen "nicht von der Strafbarkeit umfasst werden, auch wenn sie erheblich sind". Strafbar wiederum wird schon der Versuch, ein illegales Rennen zu organisieren, auch wenn es dann nicht stattfindet. Damit soll verhindert werden, dass Organisatoren straflos davonkommen, wenn die Polizei von dem Vorhaben erfährt und es vereitelt.

Die SPD-Abgeordnete Kirsten Lühmann begrüßte, dass illegale Rennfahrer nicht mehr nur mit Bußgeld und maximal drei Monaten Fahrverbot davonkommen können, solange nichts Schlimmes passiert. Allein die Teilnahme an einem solchen Rennen sei so gefährlich, dass dies einen Straftatbestand rechtfertigte. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) nannte es ein Kernanliegen, dass auch der Versuch unter Strafe gestellt und der Aufruf im Internet zu einem Rennen bereits als strafbare Handlung gewertet wird.

Auch Jörn Wunderlich von der Linksfraktion hielt ein Handeln des Gesetzgebers für geboten, denn die meisten Verkehrstoten resultierten aus überhöhter Geschwindigkeit. Es sei aber bedenklich, dazu ein sogenanntes abstraktes Gefährdungsdelikt einzuführen, bei dem das Strafgesetz schon weit vor einer vollendeten Tat greift. Auch seien die im Gesetzentwurf gebrauchten Rechtsbegriffe zu unbestimmt. Dem hielt Johannes Fechner (SPD) entgegen, es seien nur in der Rechtsprechung bewährte Rechtsbegriffe verwendet worden.

Renate Künast (Grüne) warb, letztlich erfolglos, für einen Antrag ihrer Fraktion (18/12558), der eine Strafbarkeit auch dann vorsah, wenn jemand ohne Renncharakter viel zu schnell fährt. Für einen mit 50 Stundenkilometern angefahrenen Fußgänger oder Radfahrer sei bereits "die Gefahr tödlicher Verletzungen sehr hoch". Der jetzt verabschiedete Gesetzentwurf werde zudem auch in der nachgebesserten Fassung die Gerichte vor Beweisschwierigkeiten stellen.