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einbruch : Abschreckung erhofft

Delikte werden künftig als Verbrechen geahndet

03.07.2017
2023-08-30T12:32:24.7200Z
2 Min

Ein Einbruch in die Wohnung ist für jeden ein Schock, bei nicht wenigen Menschen verursacht dies sogar ein Trauma. Und das nicht nur, wenn einem die Einbrecher persönlich begegnen. Deshalb greift der Gesetzgeber nun zu härteren Strafen. Während Einbrechern bisher generell eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren und in minder schweren Fällen von drei Monaten bis zu fünf Jahren droht, wird künftig der Einbruchdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung mit mindestens einem Jahr Haft bestraft werden. Ein minder schwerer Fall ist nicht mehr möglich. Dies sieht ein Gesetzentwurf (18/12359, 18/12933) vor, den der Bundestag in der vergangenen Woche beschlossen hat. Der "Wohnungseinbruchdiebstahl" gilt danach nicht mehr als Vergehen, sondern als Verbrechen.

Johannes Fechner (SPD) sagte dazu, die Zahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland sei zuletzt zwar zurückgegangen, aber mit 160.000 im Jahr 2016 immer noch viel zu hoch. Wichtig neben der Strafverschärfung seien daher auch mehr Polizisten auf der Straße und bei der Spurensicherung sowie mehr Prävention.

Der extreme Rückgang bei Autodiebstählen zeige zudem die Wirksamkeit besserer technischer Schutzmaßnahmen. Deshalb habe der Bund ein Förderprogramm der staatlichen KfW-Bank für Einbruchschutz aufgelegt.

Der Linke-Abgeordnete und Ex-Polizist Frank Tempel nannte es hingegen bedenklich, was "allein in diesem Jahr an Strafverschärfungen auf uns einprasselt". Er bezweifelte die Wirksamkeit der Strafverschärfung: "Sie glauben doch nicht im Ernst, dass irgendein Einbrecher darüber nachdenkt: Das Mindeststrafmaß beträgt jetzt zwölf Monate und nicht mehr sechs Monate, da höre ich mal auf."

Dem widersprach Volker Ullrich (CSU). Die Heraufstufung vom Vergehen zum Verbrechen bedeute auch andere Ansätze für die Strafverfolgung. So stehe damit die Verabredung zum Einbruch unter Strafe, Verfahren könnten nicht mehr so einfach eingestellt und die Funkzellenabfrage könne zum Aufspüren insbesondere von Serientätern genutzt werden. Der CSU-Abgeordnete Ullrich kritisierte in dem Zusammenhang heftig die Entscheidung der Bundesnetzagentur kürzlich, aufgrund eines nicht rechtskräftigen Gerichtsentscheids die Durchsetzung der Vorratsdatenspeicherung auszusetzen.

Die Wirksamkeit der Strafverschärfung bezweifelte indes auch der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele. Die Erhöhung der Mindeststrafe von drei auf sechs Monate vor ein paar Jahren sei auch ohne Effekt geblieben. Wirksam sei ein besserer Einbruchschutz. Für das von Fechner gepriesenen KfW-Programm seien aber die Mittel für dieses Jahr längst aufgebraucht, sagte Ströbele.

Der Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD wurde schließlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Ein zur Verfahrensbeschleunigung wortgleich eingebrachter Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/12729) wurde für hinfällig erklärt.