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Vor 60 Jahren... : Banken verschmolzen

03.07.2017
2023-08-30T12:32:24.7200Z
1 Min

4.7.1957: Bundesbankgesetz verabschiedet Die zweite und dritte Lesung des Gesetzes war eine Sache von Minuten: Das Plenarprotokoll vom 4. Juli 1957 verzeichnet keine Wortmeldungen, einige Änderungsanträge wurden durchgewunken. Am Ende verabschiedete der Bundestag das Gesetz über die Deutsche Bundesbank einstimmig. Die Gründung der Bundesbank war aber keine Erfindung des Parlaments. Schon das Grundgesetz sah eine "Währungs- und Notenbank als Bundesbank" vor. 1957 kamen die Abgeordneten diesem Auftrag nach. Sie verschmolzen die Landeszentralbanken und die Berliner Zentralbank mit der Bank deutscher Länder, die damit zur Bundesbank mit einem Grundkapital von 290 Millionen D-Mark wurde. Vermögen und Schulden der Zentralbanken gingen auf die neue Bank über.

Am 1. August nahm die Bundesbank ihre Arbeit auf. Wichtigster Auftrag: die Währung sichern. Dass dies gelang, wie die Stabilität der D-Mark zeigte, lag auch an der Unabhängigkeit der Bundesbank von politischen Weisungen. Die Alliierten hatten ihre Weisungsrechte gegenüber der Bank deutscher Länder 1951 aufgegeben; sie wurden nie auf die Bundesregierung übertragen. So konnte die Bundesbank der Preisstabilität Vorrang vor populäreren wirtschaftspolitischen Zielen geben. Bereits 1950 hatte Wilhelm Vocke, damals Präsident des Direktoriums der Bank deutscher Länder, geschrieben: "Die Kardinalfrage der Währung ist die der Unabhängigkeit der Notenbank." 1957 übernahm Vocke mit Karl Bernard - bislang Präsident des Zentralbankrats - die Leitung der Bundesbank. Benjamin Stahl