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Landwirtschaft : Stoffstrombilanz eingeführt

03.07.2017
2023-08-30T12:32:24.7200Z
1 Min

Der Bundestag hat am Donnerstagabend den Umgang mit Dünger neu geregelt und die betriebliche Stoffstrombilanzierung eingeführt. Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Linken und Grünen wurde eine vom Landwirtschaftsministerium vorgelegte Verordnung (18/12731, 18/12879 Nr. 2) befürwortet. Die Union hob hervor, dass dadurch ein Beitrag zur Sicherung der Grundwasserqualität geleistet werde. Die SPD sah in der Vorlage eine Chance zur nachhaltigen Bewirtschaftung. Die Linke forderte, die Regeln konsequent umzusetzen, um Stickstoffüberschüsse zu reduzieren. Die Grünen kritisierten die Vorlage als Bürokratiemonster.

Mit der Verordnung werden Landwirtschaftsbetriebe verpflichtet, die zugeführten und abgegebenen Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor zu bilanzieren und in Bezug auf den Stickstoff zu bewerten. Dabei soll die Menge Stickstoff und Phosphor, die in Form von Futtermittel, Saatgut, Nutztiere und Leguminosen dem Betrieb zugeführt wird, der Nährstoffmenge gegenübergestellt werden, die durch pflanzliche und tierische Erzeugnisse wie Wirtschaftsdünger, Futtermittel, Saatgut und Nutztiere den Betrieb verlässt. Ziel ist es, die Nährstoffflüsse der Betriebe miteinander vergleichen und beurteilen zu können. Die Verordnung soll ab 1. Januar 2018 für Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb oder mit mehr als 30 Hektar Nutzfläche bei einer Tierbesatzdichte von jeweils mehr als 2,5 Großvieheinheiten je Hektar gelten. Ab dem 1. Januar 2023 sollen die Vorgaben auch auf kleinere Betriebe ausgeweitet werden. Die Abstimmung erfolgte auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Agrarausschusses (18/12921).