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nsu-ausschuss : Zweifel an der Trio-These

Ermittlungsarbeit bringt wichtige neue Erkenntnisse und lässt einige Fragen offen

24.07.2017
2023-08-30T12:32:24.7200Z
4 Min

Wenn es nach Petra Pau (Die Linke) geht, muss sich der Bundestag auch in der kommenden Wahlperiode mit rechtsextremen Terrorstrukturen befassen. Und das trotz insgesamt fünfeinhalb Jahren parlamentarischer Aufklärungsarbeit zum "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU), 13 NSU-Ausschüssen in Bund und Ländern und eines jüngst vorgelegten, knapp 1.800 Seiten langen Abschlussberichts des zweiten NSU-Bundestagsuntersuchungsausschusses. Der Ausschuss habe aufgezeigt, dass es weiterhin "drängende Fragen" gebe, die nicht nur mit dem NSU zu tun hätten. "Rechtsterroristen verbreiten nach wie vor Angst und Schrecken", sagte die Linken-Obfrau. Mit ihrem Vorschlag, einen weiter gefassten Untersuchungsausschuss "Rechtsterrorismus und Geheimdienste" einzuberufen, stehen Pau und ihre Fraktion allerdings alleine da. CDU und SPD sehen dafür keine Grundlage. Die Grünen wollen sich noch nicht festlegen.

Einen dritten NSU-Ausschuss im Bundestag, das zumindest ist fraktionsübergreifender Konsens, soll es nicht geben. "Wir konnten im NSU-II-Ausschuss viele Fragen beantworten, auch die ein oder andere Verschwörungstheorie ausräumen und haben zahlreiche Impulse für die weiteren Ermittlungen gegeben. Mit den Möglichkeiten, die ein Parlament hat, sind wir damit an ein Ende gelangt," resümierte der Ausschussvorsitzende Clemens Binninger (CDU).

Unterstützer Hinter dem Ziel einer "lückenlosen Aufklärung staatlichen Versagens" blieb auch dieser Ausschuss weit zurück, lieferte aber wichtige Erkenntnisse. Die zentrale Feststellung ist, dass der NSU wahrscheinlich nicht bloß aus dem Trio Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe bestand. Jeder, der sich mit dem NSU-Komplex eingehend befasse, komme relativ schnell zu der Überzeugung, dass es "ein breites Netz an Unterstützern aus der Neonaziszene gegeben haben muss", fasste Uli Grötsch (SPD) die Erkenntnisse zusammen. Mit dieser Feststellung widerspricht der Ausschuss den Ermittlungsergebnissen des Bundeskriminalamtes (BKA) und des Generalbundesanwalts (GBA) deutlich.

Die Abgeordneten konnten zahlreiche Verbindungen des Trios und bekannter Helfer in die örtlichen Neonaziszenen der Tatorte nachweisen, was darauf schließen lässt, dass der NSU auf das Wissen ortskundiger Dritter zurückgreifen konnte und seine Mordopfer nicht so willkürlich auswählte, wie es zunächst den Anschein hatte. Dass etwa der Mord an dem Kioskbesitzer Mehmet Kubasik in Dortmund nur wenige Meter entfernt von einem damals beliebten Treffpunkt der örtlichen Neonaziszene geschah, kann im Licht der Untersuchungsergebnisse kaum ein Zufall sein.

Den Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter im April 2007 in Heilbronn bewertet der Ausschuss ebenfalls nicht als "Zufallstat" wie der GBA. "Gerade in diesem Mordfall haben wir eine ganze Reihe von Indizien herausgearbeitet, die darauf hindeuten, dass mehr als zwei Personen an der Tat beteiligt waren", stellte Binninger fest. Der Abschlussbericht listet auch eine Reihe an Ermittlungsversäumnissen auf. So seien die Möglichkeiten der DNA-Spurenanalyse und Funkzellenauswertung nicht voll ausgeschöpft worden, um Hinweise auf weitere Mittäter zu bekommen. Mitunter fehlten auch die technischen und rechtlichen Voraussetzungen, um bei bundesweiten Fallermittlungen einen reibungslosen Informationsaustausch zwischen den Sicherheits- und Justizbehörden zu gewährleisten. Dies sollte dringend verbessert werden, empfehlen die Abgeordneten.

Verfassungsschutz Weitgehend im Dunkeln verbleibt, welche Rolle die mutmaßlich rund vierzig V-Leute des Verfassungsschutzes spielten, die im Umfeld des NSU aktiv waren. Dass der Ausschuss an dieser Frage scheiterte, war zum einen dem staatlichen Geheimschutz, zum anderen der lückenhaften Aktenlage geschuldet. Einige womöglich aufschlussreiche V-Mann-Akten waren in den Verfassungsschutzbehörden bereits gelöscht worden oder sind nicht mehr auffindbar. Im prominentesten Fall konnte der Ausschuss nachweisen, dass Akten durch einen Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) vorsätzlich geschreddert wurden, um zu vertuschen, wie viele Quellen das BfV im Umfeld des NSU beschäftigte.

Hinweise darauf, dass der Geheimdienst vor dem 4. November 2011, als der NSU aufflog, über die Terrorgruppe, ihre Taten und Aufenthaltsorte Bescheid wusste, fanden die Abgeordneten nicht. Grötsch vermutet aber: "V-Leute wie Ralf M. alias 'Primus' wussten sehr wahrscheinlich, dass es ein untergetauchtes Trio gibt und wo es sich aufhält, haben es aber ihren V-Mann-Führern nicht berichtet." Auch Grünen-Obfrau Irene Mihalic hält es für "kaum vorstellbar", dass wirklich keiner der V-Leute etwas über den NSU gewusst haben soll. "Man kann als Ergebnis festhalten, dass die rechte Szene durch das V-Leute-System bestens über das Handeln unserer Sicherheitsbehörden informiert war, dass im Gegenzug aber kaum relevante Informationen geflossen sind", sagte Mihalic.

Damit sich die Fehler nicht wiederholen, mahnt der Ausschuss eine Reihe von Sofortmaßnahmen an. Vor allem der Opposition gehen die nach dem ersten NSU-Ausschuss eingeleiteten Reformen nicht weit genug. Die Grünen plädieren dafür, das BfV durch ein neues "Bundesamt zur Gefahren- und Spionageabwehr" zu ersetzen. Die Linke geht noch einen Schritt weiter und fordert, den Verfassungsschutz als Inlandsgeheimdienst ganz aufzulösen.

Grüne, Linke und SPD schlagen außerdem vor, eine Enquete-Kommission einzurichten, die sich den Unterstützerstrukturen des NSU und der Frage nach rechtsterroristischen Netzwerken noch einmal umfassend widmen soll. CDU-Obmann Armin Schuster spricht sich dafür aus, im Innenausschuss erneut Berichterstatter zu dem Thema zu benennen. Über eines sind sich die Obleute einig: Mit dem NSU-Debakel wird sich auch der 19. Bundestag wieder beschäftigen.