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edathy-ausschuss : Abgeordneter auf dubioser Kundenliste

24.07.2017
2023-08-30T12:32:24.7200Z
2 Min

Mit dem "Fall Edathy" hatte die Koalition gleich zu Beginn der Wahlperiode einen Skandal. Bei Ermittlungen gegen einen kanadischen Kinderpornoverleih war 2013 der Name des SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy auf der Kundenliste aufgefallen. Im Februar 2014, wenige Tage, nachdem Edathy "aus Gesundheitsgründen" sein Bundestagsmandat abgegeben hatte, fand eine Hausdurchsuchung statt. Es kam heraus, dass einige Politiker schon wesentlich früher von den Ermittlungen gegen Edathy gewusst hatten. Der ehemalige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) war vom Bundeskriminalamt (BKA) informiert worden und hatte den SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel davon in Kenntnis gesetzt, der dann weitere führende Sozialdemokraten einweihte. Friedrich wurde Geheimnisverrat vorgeworfen, weshalb er, inzwischen Landwirtschaftsminister, zurücktrat. Sein Verhalten rechtfertigte Friedrich mit Koalitionsräson: In der gerade anlaufenden Regierungsbildung habe er Gabriel davor warnen wollen, Edathy eine wichtige Funktion zu geben.

Die Oppositionsfraktionen beantragten einen Untersuchungsausschuss, der im September 2014 die Arbeit aufnahm. Die zentrale Frage war: Wurde Edathy vor den Ermittlungen gewarnt? Bis Juli 2015 wurden vier Sachverständige und 56 Zeugen befragt. Zunächst stand das BKA im Mittelpunkt - bis Edathy aussagte und seinen ehemaligen Fraktionskollegen Michael Hartmann bezichtigte, ihm Erkenntnisse über seinen Fall weitergegeben zu haben. So geriet Hartmann in den Fokus der Ausschussarbeit und mit ihm die SPD-Führung, die von den Ermittlungen gewusst und Hartmann womöglich auf Edathy "angesetzt" haben könnte.

Für die Opposition gab es am Ende "keinen plausiblen Zweifel" daran, dass Hartmann seinen Kollegen Edathy informierte, wie sie in ihrem Sondervotum schrieben. Ausschussmitglieder der Union äußerten sich mündlich in ähnlicher Weise. Im Abschlussbericht aber trugen sie die koalitionsschonende Formulierung mit: Die Vermutung, dass Hartmann Edathys Informant war, "wurde durch die Beweisaufnahme des Ausschusses an vielen Stellen genährt, ohne dass jedoch hierfür ein zureichender Beleg vorliegt". Den fand der Ausschuss tatsächlich nicht. Das bei Edathy sichergestellte Material war eher im Grenzbereich damaliger Strafbarkeit. Die Ermittlungen gegen ihn wurden gegen Zahlung von 5.000 Euro eingestellt.