Piwik Webtracking Image

familie : Trotz aller Bemühungen fehlt es an Kita-Plätzen - und an Zeit

Mehr Flexibilität wollte Ministerin Manuela Schwesig den Eltern verschaffen. Doch die Bilanz fällt durchwachsen aus

24.07.2017
2023-08-30T12:32:24.7200Z
3 Min

"Vereinbarkeit" - so lautete auch in den vergangenen vier Jahren das Zauberwort in der Familienpolitik. Angefangen bei der Bundesfamilienministerin bis zu den Familienpolitikern aller Fraktionen - sie alle forderten oder versprachen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Im Kern der Diskussion ging es meist um die Themen Betreuungsplätze für Kinder und Arbeitszeiten der Eltern.

Seit dem 1. August 2013 hat in Deutschland jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kita oder in der Kindertagespflege. Auch wenn für die Realisierung des Rechtsanspruchs in erster Linie die Kommunen und Bundesländer verantwortlich zeichnen, beteiligt sich der Bund seit 2008 am Ausbau der Kinderbetreuung. Auch in der auslaufenden Legislaturperiode wurde das Investitionsprogramm zwei Mal verlängert. So beschloss der Bundestag am 4. Dezember 2014 die erneute Beteiligung des Bundes am Kita-Ausbau mit weiteren 550 Millionen Euro. Zugleich wurden die jährlichen Zuschüsse des Bundes für die laufenden Betriebskosten von 845 Millionen Euro seit 2015 in den Jahren 2017 und 2018 um jeweils 100 Millionen Euro erhöht. Unter dem Strich beteiligte sich der Bund zwischen 2008 und 2018 mit 3,28 Milliarden Euro am Kita-Ausbau und weiteren 6,26 Milliarden Euro an den Betriebskosten. Weitere 1,126 Milliarden Euro bewilligte der Bundestag schließlich am 27. April dieses Jahres für die Einrichtung von weiteren 100.000 Kita-Plätzen bis 2020. Doch trotz all dieser Anstrengungen hinkt der Kita-Ausbau weiter hinterher. Obwohl die Betreuungsquote bei Kindern von drei bis unter sechs Jahren bei annähernd 94 Prozent und bei den unter Dreijährigen bei rund 33 Prozent liegt, fehlen bundesweit etwa 300.000 Kita-Plätze.

Eines der ersten Gesetzesvorhaben, das Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD), die ihren Kabinettsposten Anfang Juni dieses Jahres an ihre Parteikollegin Katarina Barley übergab und zur Ministerpräsidentin Mecklenburg-Vorpommerns gewählt wurde, auf den Weg brachte, war die Einführung des Elterngeld Plus. Dies sieht eine Verdopplung der bisherigen Elternzeit vor, wenn ein Elternteil in Teilzeit arbeitet. Zusätzlich werden über einen Partnerschaftsbonus weitere vier Monate Elternzeit gewährt, wenn sie in dieser Zeit gleichzeitig in Teilzeit arbeiten. Das Gesetz (18/2583, 18/3086), das der Bundestag am 7. November 2014 mit den Stimmen der Koalition und der Grünen bei Enthaltung der Linken verabschiedete, soll Eltern mehr Flexibilität verleihen. Auch die Novellierungen des Pflegezeit- und des Familienpflegezeitgesetzes (siehe Text oben) zielten auf mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit, um die Pflege von Familienangehörigen besser organisieren zu können.

Bei zwei weiteren Vorhaben konnte sich Schwesig jedoch nicht durchsetzen in der Koalition. So unterstützte sie offen die Pläne von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), einen Rechtsanspruch auf Rückkehr in eine Vollzeitbeschäftigung nach einer Teilzeitarbeit einzuführen. Davon sollten vor allem Mütter profitieren, die überproportional oft ihre Arbeitszeit zu Gunsten ihrer Familien reduzieren. Doch Nahles Gesetzentwurf wurde von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) aufgehalten und erst gar nicht dem Kabinett zur Befassung vorgelegt - nach Ansicht der Sozialdemokraten ein Bruch des Koalitionsvertrages. Und schließlich scheiterte Schwesig mit ihren Vorstellungen auf Einführung einer Familienarbeitszeit. Diese sollte bis zu zwei Jahre lang eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit von Eltern mit Kindern bis zum achten Lebensjahr auf 36 bis 28 Stunden ermöglichen. In dieser Zeit sollte der Staat ein Familiengeld von 150 Euro pro Elternteil mit reduzierter Stundenzahl zahlen. Doch auch dieser Plan scheiterte am Widerstand der Union.

Auch in anderen Bereichen fällt Manuela Schwesigs Bilanz gemischt aus. Zwar konnte endlich die Reform des Unterhaltsvorschusses verwirklicht werden, und die Koalition führte eine Frauenquote in Führungspositionen börsennotierter und mitbestimmungspflichtiger Betriebe ein. Das von der Ministerin ursprünglich geplante Entgeltgleichheitsgesetz jedoch wurde zu einem Minimalkonsens mit der Union eingedampft.