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recht : Von »Murmeltieren« und »Sternstunden«

Rekordverdächtig viele Gesetzentwürfe

24.07.2017
2023-08-30T12:32:24.7200Z
3 Min

Er wurde am Tag nach der konstituierenden Sitzung eingebracht und sollte den Bundestag bis zum Ende der Legislaturperiode beschäftigen: Der Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke "zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts". Woche für Woche grüßte er wie das Murmeltier von der Tagesordnung des Rechtsausschusses, Woche für Woche wurde er von den Koalitionsabgeordneten vertagt. Denn die SPD wollte zwar auch die "Ehe für alle", hatte sich aber in der Koalitionsvereinbarung mit einer weitgehenden Rechtsgleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften zufrieden gegeben, zu der es dann auch kam. Unterdessen brachten auch die Grünen und der Bundesrat Gesetzentwürfe zur "Ehe für alle" ein, das Plenum debattierte mehrmals darüber, zum Abschluss aber kam die Gesetzgebung nicht.

Dann, am Wochenende vor der letzten Sitzungswoche, schlug Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vor, der nächste Bundestag könnte über die "Ehe für alle" ohne Fraktionszwang abstimmen. Warum denn nicht gleich, fragte die SPD und stimmte im Rechtsausschuss mit Linken und Grünen gegen den Koalitionspartner für den Gesetzentwurf des Bundesrates. Das Plenum verabschiedete die Vorlage am letzten regulären Sitzungstag mit fast zwei Dritteln der Stimmen.

Sterbehilfe Viel Anerkennung fand der Bundestag mit seiner Entscheidungsfindung über die Frage, ob man Menschen, die wegen schwerer Leiden ihrem Leben ein Ende setzen wollen, dabei helfen darf. Es gab eine vorgeschaltete Orientierungsdebatte, in der die grundsätzlichen Positionen zur Sprache kamen, dann erarbeiteten fraktionsübergreifende Gruppen vier Gesetzentwürfe, die von einem Verbot der Suizidbeihilfe bis zum Verzicht auf eine strafrechtliche Regelung reichten. Nach zwei weiteren Plenardebatten setzte sich der Gesetzentwurf durch, der die organisierte Sterbehilfe verbietet, aber Ärzte straffrei stellt, die im Einzelfall aufgrund einer Gewissensentscheidung einem Sterbewilligen assistieren. Beobachter sprachen wegen der respektvollen Auseinandersetzung von einer "Sternstunde" des Parlaments.

Sexualstrafrecht Wichtige Reformen beschloss der Bundestag im Sexualstrafrecht. Zunächst wurden, auch unter dem Eindruck der Edathy-Affäre, die Bestimmungen zur Kinderpornografie präzisiert. Dann wurde der Schutz vor sexuellen Übergriffen nach dem Grundsatz "Nein heißt Nein" neu geregelt. Jede sexuelle Handlung gegen den "erkennbaren Willen" eines Dritten steht seitdem unter Strafe. Vorangegangen war ein intensives Ringen um den besten Gesetzestext. Denn einerseits sollten Sexualstraftäter wirksamer zur Rechenschaft gezogen, andererseits falschen Anschuldigungen kein Vorschub geleistet werden. Die Vorfälle der Kölner Silvesternacht 2015/16 schlugen sich ebenfalls nieder, indem die Schutzbestimmungen gegen "Begrapschen" verschärft wurden.

Neu gefasst wurde auch der Stalking-Paragraf im Strafgesetzbuch. Dieser war erst 2007 eingeführt worden, hatte sich aber als wenig wirkungsvoll erwiesen, weil das Opfer vor Gericht nachweisen musste, dass seine "Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt" ist. Nun reicht es für die Strafbarkeit aus, wenn eine Nachstellung "geeignet ist", die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend zu beeinträchtigen. Ein für Stalking-Opfer wichtiger Unterschied.

Straftäter Auch sonst hat das Parlament einiges getan, um Straftätern das Leben schwerer zu machen. So werden Angriffe auf Polizisten, Feuerwehrleute und andere Helfer härter bestraft. Gaffer müssen auch schärfere Sanktionen fürchten. Strafbar macht sich zudem, wer an illegalen Autorennen teilnimmt oder sie organisiert. Wohnungseinbrüche werden ebenfalls deutlich strenger bestfraft. Den Strafermittlern gab der Gesetzgeber mit der Vorratsdatenspeicherung, der Quellen-Telekommunikationsüberwachung und der Online-Durchsuchung neue Instrumente in die Hand. Und gegen strafbare Inhalte im Internet müssen die Betreiber von Facebook, Twitter und YouTube wirksamer vorgehen, sonst droht ein saftiges Bußgeld.

Mietpreise Unter den Beschlüssen zum Verbraucherschutz sticht die Mietpreisbremse heraus. Sie ermöglicht es Kommunen mit "angespannten Wohnungsmärkten", bei Wiedervermietungen Grenzen zu setzen, die sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete sowie an der zuvor verlangten Miete orientieren. Beschlossen wurde die Mietpreisbremse im März 2015, ob sie wirkt, ist heftig umstritten.

Die Rechtspolitiker konnten sich nicht über einen Mangel an Themen beklagen. Der Rechtsausschuss absolvierte die meisten Sitzungen und brachte rekordverdächtige 94 Gesetzentwürfe aus dem Justizministerium zur Beschlussfassung, dazu etliche aus dem Bundesrat und dem Bundestag. Ein Vorhaben ist allerdings in der Schublade geblieben. Die große Strafprozessreform hat sich als zu schwierig erwiesen. An diesem Projekt kann sich der nächste Bundestag noch einmal versuchen, wenn er sich denn traut.