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Arbeit : Ein Betrieb, ein Tarifvertrag

24.07.2017
2023-08-30T12:32:24.7200Z
1 Min

Die kleinen Gewerkschaften, unter anderem die Gewerkschaft der Lokführer (GDL), hatten es bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Tarifeinheit angekündigt: Sie werden dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, kündigten sie im Mai 2015 an. Im Bundestag hatten sie dabei die Unterstützung der Oppositionsfraktionen, die sich bei der abschließenden Beratung auch ganz optimistisch gaben, dass das Gesetz vor dem obersten deutschen Gericht scheitern wird. In- und außerhalb des Bundestages tobte zu jener Zeit eine heftige Debatte über das Streikrecht im Allgemeinen und über die Rechte kleiner Gewerkschaften im Besonderen. Denn die massiven Bahnstreiks der GDL sorgten seit 2014 für erhebliche Einschränkungen des Bahnverkehrs und damit für ein entsprechendes mediales Echo.

Das Tarifeinheitsgesetz sieht vor, dass bei konkurrierenden Tarifverträgen in einem Betrieb nur der Abschluss der mitgliederstärksten Gewerkschaft gilt. Die Regierung will damit aufreibende Machtkämpfe verhindern. Kleine Gewerkschaften sehen sich jedoch in ihren Rechten massiv eingeschränkt. Sie hatten Bundesarbeitsministerin Nahles vorgeworfen, eine "Lex-GDL" schaffen zu wollen.

Zwei Jahre später verkündeten die Karlsruher Richter Anfang Juli 2017 nun ihr Urteil. Ein für die Gewerkschaften sehr enttäuschendes: Denn Karlsruhe wies die Klage ab und bestätigte im Grundsatz das Gesetz. Dennoch sahen auch die Richter das Risiko, dass die Interessen kleiner Berufsgruppen unter den Tisch fallen können. Hier soll der Gesetzgeber noch nachbessern, so deren Forderung.