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kartellrecht : Das Herzstück der Wirtschaft aufpoliert

Wettbewerbshüter nehmen Internet-Medien in den Blick

24.07.2017
2023-08-30T12:32:25.7200Z
2 Min

Es gilt als Herzstück der deutschen Wirtschaftspolitik und "Grundgesetz der Marktwirtschaft" - das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen aus dem Jahr 1957. Mit Bestimmungen zum Kartellverbot, der Missbrauchsaufsicht und Fusionskontrolle soll es für fairen Wettbewerb sorgen und so Wachstum der Wirtschaft und Wohlstand sichern helfen. In diesem Jahr wurde das Gesetz zum neunten Mal novelliert (18/11446). Ging es bei vorangegangenen Novellierungen oft nur darum, die jüngste Rechtsprechung im Gesetzeswerk nachzuvollziehen, stand diesmal auch eine wirtschaftpolitische Weichenstellung auf der Agenda: Die Anpassung des Wettbewerbsrecht an die Herausforderung durch die Digitalisierung der Märkte.

Auch WhatsApp im Blick "Mit dieser Novelle machen wir das Wettbewerbsrecht fit für das digitale Zeitalter", erklärte Bundeswirtschaftministerin Brigitte Zypries (SPD) in der abschließenden Bundestagsdebatte. "Daten sind inzwischen ein teuer gehandeltes Gut und ein Machtfaktor." Das zeigt sich auch bei Firmenübernahmen. Unternehmen, die kaum Umsatz erwirtschaften, wechseln dennoch für Milliarden den Besitzer. So flossen beim Kauf des Messenger-Dienstes WhatsApp durch Facebook fast 20 Milliarden Dollar. Bislang waren diese Übernahmen kein Fall für die Fusionskontrolle des Bundeskartellamts. Mit dem neuen Gesetz können Übernahmen mit einem Kaufpreis von mehr als 400 Millionen Euro geprüft werden - unabhängig von Umsatzzahlen.

So kann das Bundeskartellamt auch solche Zusammenschlüsse prüfen, in denen große, etablierte Unternehmen ihre Marktbeherrschung durch die Übernahme junger, innovativer Unternehmen verstärken wollen. Außerdem wurde klargestellt, dass ein kartellrechtlich relevanter Markt auch dann vorliegen kann, wenn zwischen den Beteiligten kein Geld fließt, wie es bei vielen Internet-Angeboten für Privatnutzer der Fall ist: bei Suchmaschinen, Vergleichsportalen, Informationsdiensten oder Unterhaltungsmedien.

Während das Kartellrecht für die neue digitale Welt verschärft wurde, wurden die wettbewerblichen Regeln für die alten Medien deutlich gelockert. Zeitungsverlage können im verlagswirtschaftlichen Bereich jenseits der redaktionellen Ebene enger kooperieren - etwa im Anzeigen- und Werbegeschäft, beim Vertrieb, der Zustellung und der Herstellung von Zeitungen und Zeitschriften. Durch die Neuregelung wird eine Stärkung der freien Presse erhofft.

Auch die Ministererlaubnis, mit der der Wirtschaftsminister einen vom Kartellamt untersagten Zusammenschluss dennoch genehmigen kann, wurde mit der Novelle verändert - eine Konsequenz aus dem umstrittenen Edeka-Tengelmann-Verfahren, das sich eineinhalb Jahre hinzog. Nun gilt ein Antrag auf Erlaubnis als abgelehnt, wenn nach sechs Monaten keine Entscheidung des Ministeriums vorliegt. Die Opposition wollte sogar eine Parlamentserlaubnis einführen, was die Koalition ablehnte.

Zudem verhindert die Novelle, dass sich Kartellbeteiligte durch Umstrukturierungen oder Vermögensverschiebungen von Kartellbußen in Millionenhöhe entziehen können. Außerdem bekommen Verbraucher oder Unternehmen, denen durch Kartelle Schaden entstanden ist, diesen Schaden schneller und einfacher vor Gericht ersetzt.