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Haushalt : Im Zeichen der »Schwarzen Null«

Bund kommt ohne neue Schulden aus. Griechenland erhält Milliardenhilfen

24.07.2017
2023-08-30T12:32:25.7200Z
3 Min

Die Haushaltspolitik der Großen Koalition hatte in den vergangenen Jahren ein Ziel: die "Schwarze Null" - und dieses Ziel erreichten Union und SPD. Zwischen 2014 und 2017 machte der Bund keine neuen Schulden. Dabei halfen ein robustes Wachstum, steigende Steuereinnahmen und eine günstige Zinssituation. Einen Haushalt ohne Nettokreditaufnahme hatte es zuletzt 1969 gegeben.

2015 und 2016 erzielte der Bund sogar Überschüsse. 12,1 Milliarden Euro waren es 2015, 6,2 Milliarden Euro folgten 2016. Die Milliarden flossen in eine Rücklage, um Kosten der Flüchtlingskrise bewältigen zu können. Die mehr als 18 Milliarden Euro sollen laut Etat-Planung von diesem Jahr an bis 2018 verbraucht werden.

Allerdings weckt so viel Geld auch Begehrlichkeiten: Den Überschuss aus 2016 hätten die Sozialdemokraten gern in zusätzliche Investitionen gesteckt, bei der Union liebäugelten die Abgeordneten mit Schuldenabbau. Mangels Einigung gingen die Mittel wie vorgesehen in die Rücklage.

Auch einen Haushaltsentwurf für 2018 hat die Bundesregierung noch vorgestellt. Konkreter wird diesen aber eine neue Regierung fassen. Für die Wahlkämpfer interessant ist aber die Ansage aus dem Finanzministerium, dass für die Jahre 2019 bis 2021 von frei verfügbaren Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 14,8 Milliarden Euro ausgegangen werden kann.

Bund-Länder Begehrlichkeiten anderer und vielschichtiger Arten diskutierten die Haushaltspolitiker dieses Jahr im Rahmen der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Die Haushälter hatten die Federführung für die umfassenden Gesetzespakete inklusive mehrerer Grundgesetzänderungen (18/11131, 18/11135) erstritten. Eine Reform war nötig geworden, da die aktuellen Regelungen zum Bund-Länder-Finanzausgleich wie auch der Solidarpakt II nach 2019 auslaufen. Zudem hatten Geberländer wie Bayern und Hessen deutlich gemacht, die Fortführung der bisherigen Regelungen nicht zu akzeptieren. Bevor der Bundestag sich mit dem Vorhaben beschäftigte, hatten sich zunächst die Länder untereinander und dann Länder und Bundesregierung auf einen Großkompromiss geeinigt.

Nach Vorstellungen der Länder, die am Ende ohne größere Veränderungen beschlossen wurden, wird der Bund ab 2020 finanziell stärker in die Pflicht genommen, um die unterschiedliche Finanzkraft der Länder auszugleichen. Im Gegenzug bekommt der Bund Mitwirkungs- und Kontrollrechte sowie mehr Kompetenzen bei der Steuerverwaltung und der Digitalisierung der Behörden. Auch die Auftragsverwaltung über die Autobahnen wird beendet. Künftig verwaltet, baut, plant und finanziert der Bund diese über eine privatrechtlich organisierte Infrastrukturgesellschaft. Vor allem diese Gesellschaft stand im Mittelpunkt der öffentlichen Debatte und der Beratungen im Bundestag. Die Verkehrs-Haushälter der Koalition setzten vor allem weitere Schranken gegen eine mögliche Privatisierung der Autobahnen durch.

Griechenland Auch die finanzielle Lage in Griechenland beschäftigte den Bundestag. Dem dritten Hilfspaket (18/5780) für das Land stimmten die Parlamentarier während einer Sondersitzung am 19. August 2015 mit großer Mehrheit zu. Das Hilfsprogramm des Europäischen Stabilitätsmechanismuses gibt Griechenland die Möglichkeit, bis August 2018 unter Auflagen Finanzhilfen in Höhe von bis zu 86 Milliarden Euro abzurufen. Bisher wurden in zwei Tranchen 31,7 Milliarden Euro ausgezahlt. Eine dritte Tranche in Höhe von bis zu 8,5 Milliarden Euro soll folgen. Gegen die im Juni diesen Jahres gefundene politische Einigung zur dritten Tranche zwischen Eurogruppe und Internationalen Währungsfonds erhob der Haushaltsausschuss keine Einwände. scr