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Vor 45 Jahren... : Zugang zur Uni neu geregelt

In den 1950er und 1960er Jahren schrieben sich immer mehr junge Menschen für ein Studium ein. Die Zulassungsbeschränkungen mussten angepasst werden.

16.10.2017
2024-01-05T12:40:29.3600Z
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20.10.1972: Staatsvertrag über den Hochschulzugang Wer darf in Deutschland was studieren? Nicht zum ersten Mal beschäftigt derzeit diese Frage das Bundesverfassungsgericht. Konkret steht dabei das Zulassungsverfahren für das Medizinstudium über den sogenannten Numerus clausus (NC) auf dem Prüfstand. Mehr als 43.000 Bewerbungen gab es für das Wintersemester 2017/18 für die nur rund 9000 Studienplätze. Die Situation erinnert an frühere Jahrzehnte: Zwischen den frühen 1950er und späten 1960er Jahren verdoppelte sich die Zahl der jährlichen Neueinschreibungen an bundesdeutschen Hochschulen. Abgelehnte Bewerber klagten. Im Juli 1972 erklärte das Verfassungsgericht, der Numerus clausus sei nur vertretbar, wenn Universitäten die Notengrenzen nicht willkürlich setzen könnten. In seinem "NC-Urteil" nannte Karlsruhe das Auswahlverfahren "am Rande des verfassungsrechtlich Hinnehmbaren" - und forderte die Politik zum Nachbessern auf. Am 20. Oktober 1972 unterzeichneten die Ministerpräsidenten einen Staatsvertrag, in dem sie die richterlichen Vorgaben umsetzten.

Sichtbarste Auswirkung des Vertrags war die "Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen" (ZVS). Sie sollte für bundesweit einheitliche Notengrenzen und die Auslastung der Hochschulkapazitäten sorgen. Unter anderem wurde geregelt, dass Studienplätze in NC-Fächern zu 60 Prozent nach Leistung (Abiturnote), zu 40 Prozent nach Wartezeit (seit Ablegen des Abiturs) vergeben werden. Aktuell beträgt die Wartezeit für einen Studienplatz in Medizin übrigens bis zu 15 Semestern. Benjamin Stahl