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Gastkommentare - Contra : Schlecht, nicht Recht

Genügt ein Hauptausschuss?

30.10.2017
2023-08-30T12:32:29.7200Z
1 Min

D er Bundestag, den sein neuer Präsident das "Herz der Demokratie" nennt, leidet zum Auftakt der Wahlperiode an Insuffizienz. Es handelt sich um ein künstlich herbeigeführtes parlamentarisches Koma - die natürliche Pulsfrequenz wird drastisch gesenkt. Bei gesunden Menschen liegt der Ruhepuls bei 60 bis 80 Schlägen pro Minuten. Die Pulsfrequenz des neuen Bundestags liegt allenfalls bei 20 bis 30.

Warum? Die Fraktionen der sich bildenden Jamaika-Koalition weigern sich, das Parlament in seine Rechte einzusetzen, bevor die Regierung gebildet ist. Sie weigern sich, dem Parlament zu geben, was ihm laut Grundgesetz zusteht - Ausschüsse.

Schon zum Auftakt des 18. Bundestags haben die damaligen Koalitionsverhandler, Union und SPD, so gehandelt und die Ausschüsse erst nach Monaten eingesetzt, nach der Regierungsbildung - aus Bequemlichkeit; ansonsten könnte ein Ausschussvorsitzender neu gewählt werden müssen, wenn ein erster später Minister wird. Nach dieser Logik dürften in der Konstituierungssitzung auch keine Vizepräsidenten gewählt werden - einer könnte ja später Minister werden. Bequemlichkeit ist aber kein Grund, das Grundgesetz zu missachten.

Es reicht nicht, wie damals nur einen Hauptausschuss einzusetzen, der die Geschäfte des Bundestags mehr schlecht als recht verwaltet. Das ist nicht gut, das ist nicht Recht, das ist unverfroren. Die Wähler haben nicht einen mickrigen Hauptausschuss gewählt, sondern einen ganzen Bundestag. Die monatelange Verweigerung ordentlicher Ausschussarbeit ist verfassungswidrig. Sie behindert das Parlament. Die Fraktionen der künftigen Regierungsparteien erniedrigen den Bundestag.