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recht : Regeln für das Netz

Das Gesetz gegen Hass und Hetze im Internet war von Beginn an umstritten. Jetzt legen AfD, FDP und Linke eigene Konzepte vor

18.12.2017
2023-08-30T12:32:31.7200Z
3 Min

Gemeinsamkeiten von ganz rechts nach ganz links zeigten sich vergangene Woche in der ersten Beratung dreier Gesetzentwürfe zur Abwehr von Hass und Hetze im Internet. Ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (19/81) sieht die Aufhebung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes vor, also jenes am Ende der 18. Legislaturperiode verabschiedeten Gesetzes, das Internetplattformen wie Facebook und Twitter dazu verpflichtet, offensichtlich rechtswidrige Inhalte zügig zu löschen.

Die Linke will mit ihrem Gesetzesvorschlag (19/218) eine Teilaufhebung des Gesetzes erreichen, einige für sinnvoll erachtete Bestimmungen aber beibehalten. Die FDP-Fraktion schlägt vor, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz aufzuheben, einige Bestimmungen aber in das Telemediengesetz zu übertragen. Ihr "Bürgerrechtestärkungsgesetz" (19/204) sieht zudem die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung vor, also der anlasslosen Speicherung von Verbindungsdaten.

Joana Eleonora Cotar (AfD) nannte das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ein "unsägliches Zensurgesetz". Der Bundestag habe damit "die Abschaffung der Meinungsfreiheit in den sozialen Netzwerken" beschlossen. Mit der Löschpflicht der Plattformbetreiber werde "das Strafrecht privatisiert", sagte Cotar. "Jetzt entscheiden nicht mehr Richter darüber, was strafbar ist und was nicht." Aus Angst vor "horrenden Geldstrafen" würden "die Unternehmen lieber einmal zu viel als einmal zu wenig löschen". Den bisherigen Regierungsfraktionen warf Cotar vor, es gehe ihnen nicht um das Aufspüren von Straftätern oder Straftaten. "Nein, Sie wollen die Diskurshoheit zurückgewinnen, die von den parteikontrollierten Medien in die freien sozialen Netzwerke abgewandert ist."

Diese Darstellung wertete Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) als "Zerrbild". Wo die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und Strafbarkeit verlaufe, sei "im Strafgesetzbuch definiert" und ändere sich durch das beschlossene Gesetz in keiner Weise. Man könne aber nicht akzeptieren, dass Unternehmen wie Facebook. Twitter und Google "meinen, sie könnten ihre selbstdefinierten Gemeinschaftsstandards an die Stelle unserer demokratisch legitimierten Gesetze stellen".

Johannes Fechner (SPD) ergänzte: Wer Milliarden verdiene, "den trifft auch die Verantwortung dafür, dass es keine Straftaten in seinem Netzwerk gibt." Der AfD hielt Fechner entgegen, ihr gehe es nicht um Meinungsfreiheit, sondern "darum, weiterhin Hass und Hetze im Internet zu ermöglichen".

Abgrenzungen Für die FDP beeilte sich Nicola Beer, die Unterschiede zur AfD hervorzuheben. Ihre Fraktion wolle, "anders als die AfD, effektiv gegen Menschenfeindlichkeit, Antisemitismus, Diskriminierung und Hasskommentare im Netz vorgehen", sagte Beer. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz sei einfach schlecht gemacht. Es führe zu einer "Privatisierung der Rechtsdurchsetzung, die nichts mehr mit unserem Rechtsstaatsprinzip zu tun hat". Am Gesetzentwurf der Linken kritisierte die FDP-Politikerin, dass dieser zu viel vom geltenden Gesetz beibehalte.

Diesen Unterschied zu den Gesetzentwürfen von AfD und FDP begründete die von der Piratenpartei kommende Linken-Abgeordnete Anke Domscheit-Berg. Auch ihre Fraktion sehe "die Gefahr der Privatisierung der Rechtsdurchsetzung" und "das Risiko der Einschränkung der Meinungsfreiheit durch die Gefahr des Overblocking", also der vorsorglichen Löschung nicht strafbarer Inhalte. "Sinnvolle Bestandteile" des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes wie die Benennung von Ansprechpartnern sowie Berichts- und Beschwerdeprozesse wolle Die Linke aber beibehalten, da dies "die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben erleichtert, ohne Grundrechte zu verletzen".

Tabea Rößner (Grüne) lobte den Ansatz der Linken. Diese bringe "einige konstruktive Vorschläge ein und wolle "die guten Ansätze des Gesetzes erhalten". Der AfD hielt Rößner entgegen, gegen Verleumdung und Volksverhetzung vorzugehen, sei "keine Zensur, sondern ein Beitrag zur Zivilisierung des Netzes".

Strittige Vorratsdaten Die FDP-Forderung, auch die Vorratsdatenspeicherung abzuschaffen, begründete Stephan Thomae mit dem Kernanliegen seiner Partei, die Bürgerrechte zu stärken. Die Sicherheitspolitik der vergangenen Jahre sei von Angst geprägt gewesen, "Angst vor Terror, Kriminalität, Bedrohung", sagte Thomae und fügte hinzu: "Die Antwort darauf war viel zu oft: minimale Sicherheitsgewinne gegen maximale Einschränkungen bürgerlicher Rechte." Die FDP wolle dagegen "maximale Sicherheitsgewinne bei minimalen Eingriffen in bürgerliche Freiheitsrechte". Mit der Vorratsdatenspeicherung würden viele Daten unbescholtener Bürger erhoben und "nur eine Scheinsicherheit" erzeugt.

Dem hielt die CDU-Abgeordnete Winkelmeier-Becker entgegen, es gehe "um ein ausgewogenes Verhältnis von Freiheit und Sicherheit". Viele Bürger monierten, dass in Deutschland die Sicherheit zu kurz komme und nicht etwa die Freiheit.

Johannes Fechner (SPD) erinnerte an den Wahlkampfslogan der FDP: "Die Sicherheit muss besser organisiert sein als das Verbrechen." Nun wolle die FDP die Vorratsdatenspeicherung ganz abschaffen, "deren Anwendung eine der zentralen Forderungen von Polizei und Ermittlungsbehörden ist". Unterstützung fand die FDP in dem Punkt bei Linken und Grünen, während Stephan Brandner (AfD) über das "Liberalala" spottete.