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Wirtschaft : Linke gegen CETA-Anwendung

30.01.2017
2023-08-30T12:32:15.7200Z
1 Min

Die Linksfraktion lehnt eine vorläufige Anwendung des zwischen der EU und Kanada vereinbarten Handelsabkommens CETA ab. In einem Antrag (18/10970), der vergangenen Freitag in erster Lesung durch den Bundestag beraten wurde, fordert sie die Bundesregierung auf, "die Notifizierung an Kanada zur Inkraftsetzung der vorläufigen Anwendung des CETA-Abkommens zu verhindern". Nach Ansicht der Abgeordneten könne dies durch politische Einwirkung, eine vorsorgliche Beendigung der vorläufigen Anwendung oder die Einleitung einer Nichtigkeitsklage vor dem Europäischen Gerichtshof erfolgen.

In der Begründung des Antrags weist die Linksfraktion darauf hin, dass der Europäische Rat der Unterzeichnung von CETA durch die EU und dessen teilweiser vorläufiger Anwendung zugestimmt habe. Auch habe das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass es die Maßgaben als erfüllt sieht, an die es die Zustimmung des deutschen Vertreters im Rat zur vorläufigen Anwendung des CETA-Vertrages gebunden hatte.

Dabei, so schreibt die Linksfraktion, sei das Gericht aber davon ausgegangen, dass ein einzelner EU-Mitgliedstaat die vorläufige Anwendung einseitig beenden könne. Sowohl die EU-Kommission als auch der Juristische Dienst des EU-Parlaments würden jedoch eine gegensätzliche Rechtsauffassung vertreten. Letzterer habe klargestellt, dass die Beendigung möglicherweise eines einstimmigen Ratsbeschlusses auf Vorschlag der Kommission bedürfe.

Deutschland könne die Beendigung der vorläufigen Anwendung von CETA demnach zwar formal einleiten, es habe aber keinen entscheidungserheblichen Einfluss darauf, wie der Ratsbeschluss am Ende ausfällt und könne demnach eben nicht die vorläufige Anwendung von CETA einseitig beenden, urteilt die Linksfraktion. hau