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AUSLÄNDER : Debatte um Präventivhaft

Breite Parlamentsmehrheit gegen AfD-Vorstoß

05.03.2018
2023-08-30T12:34:25.7200Z
2 Min

Ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion "zum Schutz der Bevölkerung vor ausländischen Gefährdern" (19/931) ist vergangene Woche im Bundestag auf breite Ablehnung gestoßen. Mit der Vorlage soll eine Meldepflicht für Ausländer eingeführt werden, gegen die entweder eine Ausweisungsverfügung oder eine Abschiebungsanordnung besteht. Zugleich soll die richterliche Anordnung einer Haft ermöglicht werden für den Fall, "dass die gesetzlichen Meldepflichten und das Verbot sozialer Kontakte und die Nutzung bestimmter Kommunikationsmittel oder -dienste" unzureichend erscheinen. Diese Haft solle bei weiter bestehender Gefährdung andauern, bis die Ausweisung vollzogen wurde. Auch soll nach dem Willen der Fraktion während eines laufenden Asylverfahrens bei Ausländern, "von denen eine erhebliche Gefahr für die innere Sicherheit oder für Leib und Leben Dritter ausgeht", die Anordnung der Haft ermöglicht werden, "die solange andauert, wie die Gefahr besteht".

Stephan Mayer (CSU) betonte in der Debatte, dass der AfD-Vorschlag verfassungswidrig sei. "Die Präventivhaft in Deutschland ist unzulässig. Man kann eine Person nicht einfach in Haft nehmen, wenn sie sich nicht vorher strafbar gemacht hat", unterstrich Mayer.

Uli Grötsch (SPD) sprach von "völlig unverhältnismäßigen und verfassungsrechtlich höchst bedenklichen Vorschlägen, wie der Rechtsstaat mit ausreisepflichtigen Ausländern und Gefährdern umgehen soll". Eine "Endloshaft für Gefährder wollen wir auch in Zukunft nicht", fügte er hinzu.

Konstantin Kuhle (FDP) wandte sich gegen "verfassungswidriges Recht" und verwies auf die bestehende Möglichkeit der "Gefährder-Abschiebung". Statt neue Befugnisse für die Sicherheitsbehörden zu schaffen, sei jetzt "der Zeitpunkt gekommen, die Gefährder-Abschiebung auch durchzuführen".

Ulla Jelpke (Linke) sagte, die Forderungen der AfD liefen auf ein "Sonderstrafrecht für Ausländer" hinaus. Eine Inhaftierung aufgrund bloßer Vermutung sei mit dem Rechtstaat unvereinbar. Auch die bereits mögliche unbegrenzte Abschiebehaft für ausländische Gefährder sei bedenklich.

Irene Mihalic (Grüne) warf der AfD vor, sie wolle "Guantanamo in Deutschland". Die AfD, für die Migranten "Menschen zweiter Klasse" seien, wolle "Rassismus institutionalisieren und zum politischen Handlungsprinzip erheben". Rassismus sei aber nicht vereinbar mit dem Grundgesetz.

Roman Reusch (AfD) betonte dagegen, aufgrund der hohen Zahl der Gefährder sei es unmöglich, sie rund um die Uhr zu observieren. Sie abzuschieben, "klappt meist nicht". Es führe "also kein Weg daran vorbei: Wir müssen diese Leute, wenn wir uns von ihnen schützen wollen, einsperren", sagte Reusch.

Zusammen mit dem Gesetzentwurf wurde ein AfD-Antrag (19/932) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, "mit den Bundesländern in Verhandlungen über eine Neuverteilung der Kompetenzen im Bereich des allgemeinen Gefahrenabwehrrechts zu treten mit der Zielsetzung, dadurch eine effizientere Terrorbekämpfung zu erreichen".