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Vor 40 Jahren... : Geheimdienste unter Kontrolle

05.03.2018
2023-08-30T12:34:25.7200Z
1 Min

9.3.1978: Parlamentarisches Kontrollgremium "In letzter Zeit haben nun bestimmte Vorgänge im Bereich der Dienste die mit Recht kritische Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit gefunden", erklärte Hans Hugo Klein am 9. März 1978 im Bundestag. Der CDU-Abgeordnete spielte auf mehrere Affären an, in die die westdeutschen Geheimdienste verwickelt waren. Der 1977 bekannt gewordene Traube-Skandal etwa, ein illegaler Lauschangriff auf den Atom-Manager Klaus Traube durch den Verfassungsschutz. Oder die Abhöraffäre von Stammheim in den Jahren 1975/76, bei der unter anderem der Bundesnachrichtendienst (BND) Gespräche zwischen Verteidigern und inhaftierten RAF-Mitgliedern abgehört hatte. Daher, so Klein weiter, sei "der Gedanke erwogen worden, für die Tätigkeit der Dienste neue gesetzliche Grundlagen zu schaffen".

Konkret ging es dabei um die Einsetzung einer Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK), die BND, Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und Militärischem Abschirmdienst auf die Finger schauen sollte. Sie löste das 1956 von Kanzler Konrad Adenauer ins Leben gerufene Vertrauensmännergremium ab, das lediglich auf einem informellen Austausch zwischen Bundesregierung und Bundestagsfraktionen beruhte. Fortan musste die Regierung die PKK "umfassend über die allgemeine Tätigkeit" der Dienste unterrichten. Erstmals wurde die Kommission, deren Mitglieder vom Parlament gewählte Bundestagsabgeordnete sind, im April 1981 einberufen. Nach mehreren Gesetzesänderungen heißt sie heute Parlamentarisches Kontrollgremium und ist seit 2009 im Grundgesetz verankert. Benjamin Stahl