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KULTUR : »Braucht's des?«

Die AfD fordert die Verankerung der deutschen Sprache im Grundgesetz. Doch selbst die CDU will nicht folgen

05.03.2018
2023-08-30T12:34:25.7200Z
4 Min

Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin und die Bundesflagge ist Schwarz-Rot-Gold. So ist es in den Absätzen 1 und 2 des Artikels 22 des Grundgesetz geregelt. Nach Ansicht der AfD-Fraktion fehlt diesem Grundgesetzartikel jedoch ein entscheidender Satz: "Die Landessprache in der Bundesrepublik Deutschland ist Deutsch." Diesen Absatz möchte die AfD-Fraktion durch eine Grundgesetzänderung als dritten Absatz in den Artikel 22 einfügen.

In der ersten Lesung des Bundestages über den Gesetzentwurf der AfD (19/951) machten jedoch alle anderen Fraktionen deutlich, dass sie diesen Vorschlag ablehnen - wenn auch aus unterschiedlichen Motivationen.

Neu ist die Debatte über eine Festschreibung der deutschen Sprache im Grundgesetz nicht. Bereits 2010 hatte die CDU auf ihrem Parteitag in Stuttgart einen entsprechenden Antrag des Landesverbandes Saar angenommen. Größter Verfechter war der damalige Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Und er ist es bis heute geblieben.

Prominente Fürsprecher Stephan Brandner (AfD) ließ es sich in der Debatte dann auch nicht nehmen, aus einer Rede Lammerts vom November 2017 wörtlich zu zitieren: "Deutsch ist unsere Sprache, die Sprache der Deutschen - eine Sprache, die unserem Land unseren Namen gegeben hat." Neben Lammert hätten sich auch andere prominente Politiker wie der frühere Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD), Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) und auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier dafür ausgesprochen, Deutsch als Landessprache im Grundgesetz festzuschreiben, fügte Brandner sichtlich vergnügt an.

Für Brandner und die AfD ist klar: Die Deutsche Sprache ist "in Gefahr". Sie werde bedroht durch eine Flut von Anglizismen, durch die Verbreitung englischsprachiger Musik und durch die "massive Zuwanderung" nach Deutschland. Wenn die deutsche Polizei auf Arabisch und Türkisch twittere, sei dies "kein Beitrag zur Integration" von Ausländern. Als habe er die Gegenargumente bereits geahnt, fügte Brandner hinzu, die AfD wolle niemandem verbieten, privat oder in der Öffentlichkeit andere Sprachen zu sprechen.

Doch die verbale Beruhigungspille wirkte bei den übrigen Fraktionen nicht. Gitta Connemann (CDU) hielt der AfD entgegen, sie verschleiere ihre wahre Absichten. Aufgabe der Sprache sei es, Menschen zu "verbinden", die AfD wolle aber nur "ausgrenzen". Die Politiker der AfD seien "Wölfe im Schafspelz". Connemann bekannte sich ausdrücklich dazu, dass die CDU für eine Aufnahme der deutschen Sprache ins Grundgesetz einstehe. Aber ihrer Partei gehe es dabei "nicht um Deutschtümelei".

Die Abgeordneten der SPD, FDP, Linken und Grünen warfen der AfD vor, mit ihrem Vorstoß lediglich Ängste schüren zu wollen. In der vergangenen Woche habe die AfD den "Volkstod" beschworen, in dieser Woche beschwört sie den "Niedergang der deutschen Sprache", sagte Erhard Grundl (Grüne). Man stärke die eigene Muttersprache aber nicht dadurch, dass man sie kleinrede, sondern durch Förderung des Sprachenunterrichts.

In diesem Sinne argumentierte auch Simone Barrientos (Linke). Deutsch gehöre zu den zehn Sprachen, die weltweit am häufigsten gesprochen werden. Von einer Bedrohung der deutschen Sprache könne also keine Rede sein. Wenn dem Grundgesetz etwas fehle, dann sei es die Aufnahme der Kultur als Staatsziel.

Stephan Thomae (FDP) attestierte der AfD, sie habe einen "romantisch-verklärten Kulturbegriff" und "Angst vor Veränderungen und der Zukunft". Sprache verändere sich, aber Veränderungen seien "kein Zeichen für Degeneration". Es sei nicht die Aufgabe einer Verfassung, auf diese Art das Leben der Bürger zu reglementieren, argumentierte Thomae. Das Grundgesetz regle den Staatsaufbau und formuliere die Schutzrechte der Bürger gegenüber dem Staat.

Der SPD-Abgeordnete Mahmut Özdemir verwies darauf, dass die deutsche Sprache längst Verfassungsrang genieße, schließlich sei das Grundgesetz auf Deutsch geschrieben worden und benötige deshalb den geforderten Zusatz nicht. Zudem müsse die AfD erst einmal klären, welche Form der deutschen Sprache sie meine. Sprache sei immer einem zeitlichen Wandel unterzogen, von seinen regionalen Mundarten ganz zu schweigen. Özdemirs ostfriesischer Fraktionskollege Johann Saathoff demonstrierte dem Plenum dann auch in bestem Platt-Deutsch, dass die deutsche Sprache mehr als nur eine Variante kennt - und hatte die Lacher auf seiner Seite.

Regelungen in Europa Im europäischen Ausland sind verfassungsrechtliche Regelungen über die Landes- beziehungsweise Amtssprachen weit verbreitet. Von den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union verfügen 18 über entsprechende Verfassungsartikel. Das deutschsprachige Österreich hat dies beispielsweise auch mit Rücksicht auf Minderheitensprachen geregelt. So heißt es in Artikel 8 der Bundesverfassung: "Die deutsche Sprache ist, unbeschadet der den sprachlichen Minderheiten bundesgesetzlich eingeräumten Rechte, die Staatssprache der Republik." Und die mehrsprachige Schweiz hat in Artikel 70 ihrer Bundesverfassung festgelegt: "Die Amtssprachen des Bundes sind Deutsch, Französisch und Italienisch. Im Verkehr mit Personen rätoromanischer Sprache ist auch das Rätoromanische Amtssprache des Bundes."

Rechtlich ungeregelt ist die Sprachfrage in Deutschland trotz fehlender Verankerung im Grundgesetz nicht - auch darauf wiesen die Parlamentarier in der Debatte hin. Gleich mehrere Bundesgesetze legen Deutsch als Amtssprache für unterschiedliche Bereiche fest, zum Beispiel das Verwaltungsverfahrensgesetz. An Gerichten, in der Verwaltung oder in den Parlamenten ist Deutsch deshalb jetzt schon vorgeschrieben.

Der Grünen-Abgeordnete Grundl fragte in der Debatte mit Blick auf eine Aufnahme der deutschen Sprache in das Grundgesetz unter Berufung auf den "bayerischen Philosophen" Gerhard Polt: "Braucht's des?" Der Bundestag hat die Frage mehrheitlich beantwortet.