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Krieg und seine rechtfertigung : Gerecht ist nur der Frieden

Über die Frage nach der Existenz eines gerechten Krieges wird seit Jahrhunderten gestritten. Eine Antwort steht aus

09.04.2018
2023-08-30T12:34:27.7200Z
3 Min

Die Frage, ob es den gerechten Krieg gibt, lässt sich einfach beantworten: Es kommt darauf an. Diese Antwort ist natürlich unbefriedigend und bedarf der Differenzierung. Bereits die Antwort auf die Frage, was Krieg ist, ist umstritten. Es existiert keine allgemein akzeptierte Definition dieses Begriffs. Sie ist vielmehr Gegenstand politischer und wissenschaftlicher Debatten. Man denke an die politisch brisante Streitfrage aus der letzten Dekade, ob Deutschland in Afghanistan im Krieg ist. Der binären Unterscheidung zwischen gerechtem und ungerechtem Krieg liegen politische und ethische Konzepte zugrunde.

Die Frage nach dem gerechten Krieg ist so alt wie der Krieg selbst und ebenfalls umstritten. Was ist gerecht? Sind die Rechtfertigungsgründe überzeugend? Wer entscheidet darüber? In historischer Perspektive hat es schon immer Regeln für den Krieg gegeben, zumindest zwischen kulturell ähnlichen Gegnern. Sie variierten je nach gesellschaftlichem Kontext und moralischen Standards. Prinzipien eines gerechten Krieges haben sich über eine lange Zeitspanne entwickelt. Schon in der Tugendethik der antiken Griechen galten Angriffskriege als ungerecht und Verteidigungskriege als legitim. Cicero nennt als gerechte Kriegsgründe etwa Strafe für erlittenes Unrecht, Selbstverteidigung und Nothilfe. Allerdings betrachtete das Römische Reich auch Angriffskriege als gerecht, sofern die Götter sie unterstützten. Thomas von Aquin bekräftigte im Mittelalter, dass nur die von Gott eingesetzte Autorität das Recht hat, Krieg zu führen, sofern dafür ein gerechter Grund vorliegt und eine gerechte Absicht zugrunde liegt. Während des Dreißigjährigen Krieges zerbrach schließlich die moralische Autorität der christlichen Kirchen als Quelle für den gerechten Krieg.

Gewaltverzicht An die Stelle einer höheren Ordnung traten die moderne Naturrechtslehre und das auf Vernunft basierende Vertragsrecht. Nach dem Westfälischen Frieden oblag es allein dem souveränen Territorialherren, über Krieg und Frieden zu entscheiden, allerdings eingeschränkt durch ein sich entwickelndes Kriegsrecht. Immanuel Kant plädierte für ein durchsetzbares Völkerrecht, dem sich jeder Staat zu unterwerfen habe, wenn Frieden dauerhaft sein sollte. Neben der Idee eines universellen, auf Völkerrecht basierenden Friedens schritt die Kodifizierung des Kriegsvölkerrechts voran, etwa durch die Haager Friedenskonferenzen 1899 und 1907. Die grausigen Erfahrungen des Ersten Weltkriegs führten 1928 im Briand-Kellogg-Pakt zum Verbot des Krieges.

Nach dem Zweiten Weltkrieg schrieben die Staaten sogar einen generellen Gewaltverzicht in die UNO-Charta. Kriegerische Gewalt ist seitdem völkerrechtlich nur unter zwei Bedingungen erlaubt: zur Verteidigung im Falle eines Angriffs und, wenn der UNO-Sicherheitsrat das Mandat für Zwangsmaßnahmen erteilt. An die Stelle des gerechten Kriegs trat eigentlich die Friedenspflicht.

Debatte hält bis heute an Gleichwohl hält die Debatte über das Für und Wider von Krieg an. Die bis heute grundlegenden Kriterien für die normative Beurteilung von Krieg unterteilen sich in Prinzipen des Rechts zum Krieg (ius ad bellum) und des Rechts im Krieg (ius in bello). Krieg muss nach dem ius ad bellum einen gerechten Grund haben, von einer legitimen Autorität erklärt, mit rechter Absicht getroffen, als letztes Mittel angewendet und in der begründeten Hoffnung auf Erfolg begonnen werden.

Das ius in bello besagt, die Verhältnismäßigkeit der Mittel und die Unterscheidung zwischen Kombattanten und Nichtkombattanten zu beachten. Die Anwendung militärischer Gewalt ist nach der Theorie des gerechten Krieges nur dann legitim, wenn ein Staat alle diese Kriterien erfüllt. Das Problem ist, dass diese Kriterien recht abstrakt und allesamt unterschiedlich interpretierbar sind.

Auf politischer Ebene stellen sich eher praktische Fragen: Wann liegt beispielsweise ein Angriffskrieg vor? Kriege werden schon lange nicht mehr erklärt. Welche Gewaltschwelle ist hinreichend, um Verteidigungsmaßnahmen zu rechtfertigen? Was gilt, wenn beide Seiten sich beide Seiten bedroht fühlen? Veränderungen des Kriegsbildes verkomplizieren das Problem. Gibt es seit der Erfindung der Nuklearwaffen überhaupt noch moralische Rechtfertigungsgründe für Krieg? Sind humanitärere Interventionen in souveräne Staaten, wie sie die umstrittene Norm der Schutzverantwortung vorsieht, gerechtfertigt? Können die Kriterien des gerechten Krieges in "hybriden Kriegen", die ja zum Teil in einer Grauzone stattfinden, überhaupt Anwendung finden?

Regionale und universelle Friedensordnungen haben nur Aussicht auf Realisierung und Bestand, wenn sie Antworten auf diese Fragen finden. Die Prinzipien des ius ad bellum und des ius in bello sollen eine moralische Richtschnur geben. Bei allem Interpretationsspielraum kann man sagen, dass es besser ist, solche Kriterien zu haben, als gar keine. Man kann aber auch sagen, es gibt eigentlich keinen gerechten Krieg, sondern nur einen gerechten Frieden.