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GESCHÄFTSORDNUNG : Streit um Doppeltermine

30.04.2018
2023-08-30T12:34:28.7200Z
1 Min

Plenarsitzungen des Bundestages und Sitzungen seiner Ausschüsse oder anderer Gremien sollen nach dem Willen der AfD-Fraktion künftig nicht zeitlich überschneidend stattfinden. Dies geht aus einem AfD-Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung (19/1843) hervor, über den der Bundestag vergangene Woche erstmals beriet. In der Begründung schreibt die Fraktion, dass 14 der ständigen Ausschüsse derzeit am Mittwoch der Sitzungswochen vor der Plenarsitzung tagten. Andere Ausschüsse seien so terminiert, dass sie mit Plenarsitzungen zusammenfallen.

Damit werde massiv in die Rechte des Abgeordneten eingegriffen, da er nicht an zwei Orten gleichzeitig sein könne und sich zwischen Plenum und Ausschussarbeit entscheiden müsse, argumentierte Stephan Brandner (AfD) in der Debatte. Patrick Schnieder (CDU) erwiderte, der Bundestag sei " ein Rede- und Arbeitsparlament". Matthias Bartke (SPD) wandte sich gegen den Eindruck, ein schwach besetzter Plenarsaal sei ein Zeichen für faule Volksvertreter. Marco Buschmann (FDP) verwies darauf, dass auf der ganzen Welt " die Parlamente, die verfassungsrechtlich viel Einfluss haben, genauso arbeiten wie wir hier, nämlich mit Arbeitsteilung und Vertrauen der Kollegen innerhalb der Fraktionen". Friedrich Straetmanns (Linke) sagte, seine Fraktion wirke seit langem darauf hin, "Doppeltermine von Plenum und Ausschuss zu vermeiden", lehne aber "Schaufensteranträge wie diesen" ab. Britta Haßelmann (Grüne) nannte den Antrag "inhaltslos" und betonte, es gebe keinen Anlass, "das Parlament und die Arbeit des Parlaments verächtlich zu machen".