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Rüstung : Bund soll für Altlasten zahlen

30.04.2018
2023-08-30T12:34:28.7200Z
1 Min

Der Bund soll nach Willen des Bundesrates die finanzielle Verantwortung für den Umgang mit sogenannten Rüstungsaltlasten des Zweiten Weltkrieges übernehmen. Die sieht ein Gesetzentwurf (19/1718) für ein Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz (RüstAltFG) vor. Die aktuelle Staatspraxis reicht laut Bundesrat nicht aus. Bisher übernimmt der Bund demnach grundsätzlich die Kosten im Umgang mit sogenannter reichseigener Munition, nicht aber etwa die Kosten der Entsorgung von Kampfmitteln der ehemaligen Alliierten oder der Sanierung belasteter Grundstücke. Dies überlaste besonders betroffene Bundesländer, führt die Länderkammer aus. Der Bundesrat hatte diese Initiative schon mehrfach erfolglos eingebracht.

Der Bundesrat zieht als verfassungsrechtliche Grundlage Artikel 120 Grundgesetz heran, der den Umgang mit Kriegsfolgelasten regelt. Mit dem Entwurf werde der im Absatz 1 Satz 1 gegebene Gesetzgebungsbedarf ausgefüllt, heißt es in der Begründung.

Die Bundesregierung widerspricht in ihrer Stellungnahme verfassungsrechtlich grundsätzlich mit Bezug auf den Artikel 120 Grundgesetz. Die Beseitigung von Rüstungsaltlasten ist nach Auffassung der Bundesregierung entsprechend grundsätzlich als Gefahrenabwehr im ordnungsrechtlichen Sinne zu verstehen und falle daher in den Aufgabenbereich der Länder. Zudem verweist die Bundesregierung auf unterstützende Maßnahmen des Bundes.