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FAMILIE : Elterngeld und Unterhaltsvorschuss lassen Ausgaben deutlich steigen

Der Etat von Ministerin Franziska Giffey (SPD) steigt erstmals auf über zehn Milliarden Euro. Die Opposition fordert trotzdem Nachbesserungen

22.05.2018
2023-08-30T12:34:29.7200Z
3 Min

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) freute sich sichtlich in der ersten Lesung des Bundestages über ihren Etat: "Wir knacken dieses Jahr zum ersten Mal die Zehn-Milliarden-Euro Marke, denn unser Budget wächst im Vergleich zum Vorjahr um 681 Millionen Euro auf rund 10,2 Milliarden Euro an." Mit diesem Geld wolle man die Familien in Deutschland "spürbar stärker machen", den demographischen Wandel mitgestalten und die Zivilgesellschaft unterstützen.

Geschuldet ist der Anstieg der Ausgaben im Familienetat vor allem den gesetzlichen familienpolitischen Leistungen. So rechnet das Familienministerium mit Mehrausgaben von 270 Millionen Euro beim Elterngeld, das dann mit insgesamt 6,67 Milliarden Euro bereits annähernd zwei Drittel des Gesamtetats ausmacht. Deutlich ansteigen werden zudem die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss - von 315 auf 866 Millionen Euro. Die zusätzlichen 551 Millionen Euro sind der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes geschuldet, nach der Kinder von Alleinerziehenden den Unterhaltsvorschuss nicht nur bis zum zwölften, sondern bis zum 18. Lebensjahr beziehen können. "Die Inanspruchnahme ist deutlich höher als gedacht", sagte Giffey. Weitere 581 Millionen Euro sollen für Kindergeld und Kinderzuschlag bereit gestellt werden. Insgesamt machen die Ausgaben aller gesetzlichen Leistungen für Familien 8,42 Milliarden Euro aus.

Weitere 1,06 Milliarden Euro sind für die Kinder- und Jugendpolitik vorgesehen, darunter 400 Millionen Euro für den Kinderbetreuungsausbau, und 402 Millionen Euro für die Stärkung der Zivilgesellschaft.

Ministerin Giffey kündigte an, dass sich der Bund ab 2019 mit einem Kita-Qualitätsgesetz und mit insgesamt 3,5 Milliarden Euro bis zum Ende der Legislaturperiode für eine höhere Qualität in der Kita-Betreuung, mehr Fachkräfte und weniger Gebühren engagieren werde.

Während die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD den Haushaltsentwurf einhellig begrüßten, stieß er bei den Oppositionsfraktionen hingegen auf Kritik. Fundamental fiel diese Kritik am rechten Rand des Bundestages aus. Volker Münz (AfD) rechnete vor, dass in Deutschland jährlich 50 Milliarden Euro für die Unterbringung und Betreuung der 1,7 Millionen Asylbewerber ausgegeben würden, "die seit 2014 gekommen sind und zu einem großen Teil zurückgeführt werden müssen," Angesichts dieser Relation tue die Regierung viel zu wenig für Familien und Kinder. Münz sprach sich zugleich gegen die Betreuung von Kindern in Kitas aus. Es sei besser, "wenn Kinder von den eigenen Eltern betreut werden".

Michael Leutert (Die Linke) monierte, dass der Solidaritätszuschlag in Teilen abgeschafft werden soll. Dieser werde aber vor allem von den Wohlhabenden gezahlt, arme Familien würden dadurch nicht entlastet. Reiche Familien müssten aber nicht entlastet werden. Der Ausnahmeausfall für den Staat belaufe sich auf zehn Milliarden Euro, also genau die Summe, die den Familienetat ausmacht.

Katja Dörner (Grüne) begrüßte zwar das von Ministerin Giffey angekündigte Qualitätsgesetz für Kitas. Allerdings seien die in Aussicht gestellten 3,5 Milliarden Euro viel zu wenig, um bessere Personalstandards und Sprachförderung in den Kitas sowie Gebührenfreiheit zu realisieren. Insgesamt sei der vorgelegte Haushaltsentwurf "ohne Zukunft" und müsse dringend nachgebessert werden.

Christoph Meyer (FDP) kritisierte, dass die Gesamtevaluation der familienpolitischen Leistungen nicht im Haushalt berücksichtigt worden sei. Der Etat sei von einem "Dickicht" an Förderungen und Subventionen durchzogen, die "vielleicht alle gut gedacht, aber in der Umsetzung mangelhaft sind", sagte Meyer. Im Familienetat werde zu lax mit Steuergeldern umgegangen. So gebe es kaum einen Bereich, an dem der Bundesrechnungshof nicht berechtigte Kritik geäußert habe. So vernachlässige das Ministerium seine Aufsichtspflicht bei der Auszahlung des Elterngeldes und beim Verwaltungsaufwand beim Unterhaltsvorschuss.