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flüchtlinge : Eingeschränkter Nachzug

Im Eilverfahren setzt die Koalition die Regelung für subsidiär Schutzberechtigte durch

18.06.2018
2023-08-30T12:34:30.7200Z
3 Min

Der Familiennachzug für subsidiär, also eingeschränkt Schutzberechtigte ist neu geregelt. Nur eine Woche nach Einbringung hat der Bundestag den Regierungsentwurf (19/2438) in der durch den Innenausschuss geänderten Fassung (19/2702) verabschiedet. Der seit 2016 ausgesetzte Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte wird ab dem 1. August 2018 aus humanitären Gründen wieder gewährt. Allerdings wird der Nachzug auf 1.000 Menschen pro Monat beschränkt. Zudem besteht auf den Familiennachzug auch künftig kein Rechtsanspruch.

Für den Parlamentarischen Innen-Staatssekretär Stephan Mayer (CSU) ein wichtiger Punkt, wie er in der Debatte vergangenen Freitag betonte. Der Rechtsanspruch sei "weder völkerrechtlich noch europarechtlich vorgegeben". Der Staatssekretär sagte weiter, man werde humanitären Notlagen Rechnung tragen, indem besonders Bedürftige die Möglichkeit erhalten, "in das Tausender-Kontingent aufgenommen zu werden". Mayer begrüßte es, dass durch einen Änderungsantrag der Koalition festgelegt worden sei, Gefährder und jene, die schwere Straftaten begangen haben, vom Familiennachzug auszuschließen.

Beatrix von Storch (AfD) kritisierte die Regelung. Erlaubt seien 1.000 Nachzüge pro Monat. "Ab dem 1.001 heißt das dann humanitärer Einzelfall und davon kann es dann auch eine Million geben", sagte sie. Aus Sicht der AfD-Abgeordneten müssen der Familiennachzug abgeschafft, die Grenzen kontrolliert und illegale Migranten abgewiesen werden. "Aus Österreich muss niemand fliehen." Folge der Abweisung wäre, dass Österreich den Brenner schließt und Italien die Schlepperboote zurückweisen würde. "Und dann helfen wir vor Ort und unterstützen die UNHCR", sagte sie. Das sei weder rechts noch populistisch sondern "der ganz normale gesunde Menschenverstand".

Eva Högl (SPD) sprach von einem guten Tag "für das Asylrecht, für verantwortungsvolle Politik und für ganz viele Familien". Die Menschen, die vor Krieg, Terror und Verfolgung geflohen seien, suchten in Deutschland Schutz und Sicherheit, "die sie bei uns auch bekommen, wenn sie dazu einen Anlass haben". Högl verwahrte sich dagegen, dies zynisch als Asyltourismus zu bezeichnen. Häufig genug würden nur Einzelne der Familie die Flucht über das Mittelmeer oder die Balkanroute schaffen. "Für sie machen wir heute das Gesetz, denn für sie ist es besonders wichtig, dass wir die Familienzusammenführung ermöglichen", sagte die SPD-Abgeordnete.

Weitere Aussetzung Benjamin Strasser (FDP) nannte das Gesetz eine "Lex CSU". Damit werde nicht ernsthaft an das Schicksal der Menschen angeknüpft. "Sagen Sie doch mal dem 1.001. warum der trotz gleichem Anspruch seine Familie nicht nachziehen lassen darf", sagte er. Seine Partei fordere eine weitere Aussetzung des Familiennachzuges um zwei Jahre sowie "nicht nach Zahlen zu entscheiden sondern nach klaren Kriterien, die das Parlament als Härtefall festlegt". Der entsprechende Gesetzentwurf der Liberalen (19/2523) fand jedoch ebenso wenig eine Mehrheit wie jener der Linksfraktion (19/2515), in dem die sofortige vollständige Aufhebung der Aussetzung verlangt wird.

Linken-Abgeordnete Gokay Akbulut warf der Koalition vor, den Nachzug abzuschalten. "Das ist für die Betroffenen unerträglich", sagte sie. Sie seien seit Jahren zwangsweise von ihren Familien getrennt. Diese Leidenszeit wollten Union und SPD verlängern. Der Gesetzentwurf verstoße "gegen das Recht auf Familie, wie es im Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist", sagte Akbulut. Die Ungleichbehandlung von Flüchtlingen nach den Genfer Konventionen auf der einen Seite und subsidiär Schutzberechtigten sei "sachlich und menschlich nicht begründbar". Beide Gruppen seien in gleicher Weise schutzbedürftig.

Auch Luise Amtsberg (Grüne) kritisierte, mit dem Gesetz würden Flüchtlinge zweite Klasse geschaffen. Subsidiärer Schutz bedeute jedoch "ergänzend, und nicht: weniger wert". Mit dem Gesetz würden Härtefälle nicht adressiert, sondern produziert. Den Betroffenen werde ein fundamentales Recht weggenommen. Zudem lebten sie in der Ungewissheit, ob sie Glück haben und Teil des Kontingents werden oder eben nicht. "Für uns ist schleierhaft, wie man so etwas gesetzlich manifestieren kann", sagte die Grünen-Abgeordnete.

Mathias Middelberg (CDU) sagte, es würden politische Steuerung und Abwägungsentscheidungen benötigt. "Wir können nicht alle grenzenlos bei uns aufnehmen", gab Middelberg zu bedenken. In Deutschland seien 2017 mehr Asylentscheidungen getroffen worden als im gesamten Rest Europas. "Da müssen wir uns nicht schämen und uns sagen lassen, wir würden nicht an die betroffenen Familien denken", sagte er.