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parteiengesetz : Mehr Staatsgeld für Parteien

Umstrittener Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen beschlossen. Finanzielle Obergrenze erhöht

18.06.2018
2023-08-30T12:34:30.7200Z
5 Min

Von Heimlichkeiten war die Rede und einem sinnlosen Schnellverfahren. Der Unmut der Opposition über den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen von Union und SPD zur Aufstockung der staatlichen Parteifinanzen war so groß, dass es zu dem Thema gleich zwei Mal innerhalb von acht Tagen in Geschäftsordnungsdebatten darum ging, ob die Vorlage überhaupt auf die Tagesordnung gesetzt werden sollte.

Die Vertreter der Opposition waren zuerst überrascht vom Vorstoß der Koalitionsfraktionen und dann schwer verärgert. Vergeblich bemühte sich die Opposition um eine Verlängerung der Beratungsfrist, um das komplexe Thema Parteifinanzen umfassender behandeln zu können und den Verdacht der Selbstbedienung gar nicht erst aufkeimen zu lassen.

Nach einer ersten Beratung am 8. Juni und einer kurzfristig angesetzten Expertenanhörung am 11. Juni wurde der Gesetzentwurf (19/2509; 19/2734) gleichwohl bereits am vergangenen Freitag verabschiedet. In namentlicher Abstimmung votierten 371 Abgeordnete für die Vorlage, 285 waren dagegen, vier Abgeordnete enthielten sich der Stimme.

Das Gesetz sieht die Anhebung der absoluten Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung von derzeit rund 165 Millionen Euro ab 2019 auf 190 Millionen Euro vor. Bisher wurde die Obergrenze jedes Jahr nur um einen Inflationsausgleich angepasst. Die Aufstockung um nun 25 Millionen Euro oder 15 Prozent begründen Union und SPD mit höheren Anforderungen an die Parteiarbeit aufgrund der digitalen Kommunikation, etwa in sozialen Netzwerken, sowie aufwendigen Beteiligungsverfahren wie Mitgliederentscheiden. So soll die SPD nach der Bundestagswahl 2017 für zwei Sonderparteitage und ein Mitgliedervotum allein insgesamt rund drei Millionen Euro ausgegeben haben.

Geld für jede Stimme Die Parteien erhalten laut Parteiengesetz staatliche Zuschüsse für die bei Wahlen errungenen Stimmen, für Einnahmen aus Mitglieder- und Mandatsbeiträgen sowie für private Spenden. Je erfolgreicher eine Partei bei Wahlen abschneidet und je mehr Mitglieder sie hat, umso mehr Staatsgeld kann sie bekommen. Die absolute Obergrenze gilt für alle Parteien zusammen.

Wie aus den jüngst veröffentlichten Rechenschaftsberichten der heute im Bundestag vertretenen Parteien (19/2300) für 2016 hervorgeht, hat die SPD in jenem Jahr staatliche Mittel in Höhe von rund 51 Millionen Euro bekommen und verfügt über ein Reinvermögen von rund 217 Millionen Euro. Die CDU erhielt Staatsgelder in Höhe von rund 50 Millionen Euro und kam auf ein Reinvermögen in Höhe von 164 Millionen Euro. Dass CDU, CSU und SPD bei der Bundestagswahl 2017 deutliche Stimmenverluste hinnehmen mussten, ist der Opposition natürlich nicht verborgen geblieben. In der Geschäftsordnungsdebatte und der anschließenden Schlussaussprache zog sich durch die Redebeiträge der Opposition der Vorwurf, vor allem der SPD gehe es darum, klamme Kassen mit Staatsgeld zu füllen.

Hermann Otto Solms (FDP) mahnte, wenn Parteien an Zustimmung verlören, müssten sie akzeptieren, dass sie weniger Staatsgeld bekämen. Dies sei im Sinne des Parteienwettbewerbs. Auch die FDP habe eine solche Krise mitgemacht und sei dann mit deutlich weniger Geld ausgekommen. Thomas Seitz (AfD) sagte, es gehe in Wahrheit darum, dass die SPD Wahlen und Mitglieder verliere und ihren überdimensionierten Parteiapparat nicht anpassen wolle. Die SPD kämpfe für Posten und Macht, nicht für Bürger. Die Anhebung der staatlichen Mittel verdeutliche die "Selbstbedienungsmentalität". Das sei eine "moralische Bankrotterklärung der ehemaligen Volkspartei SPD".

Schwer angeschlagen Jan Korte (Linke) argumentierte, da die Neuregelung erst 2019 greifen solle, sei die Eile unverständlich. Er fragte: "Warum nehmen wir uns nicht die Zeit, um die Fragen von grundsätzlicher Bedeutung zu beraten?" Viele Bürger hätten das Vertrauen in die Parteien verloren und wendeten sich von der Politik ab. Er schlug vor, einen Runden Tisch einzuberufen und eine Reform der Parteienfinanzierung sowie eine Parlamentsreform zu erarbeiten. Die Abgeordneten hätten eine "Verantwortung für die in Teilen schwer angeschlagene Demokratie". Union und SPD würden mit dieser Novelle ihrer Verantwortung nicht gerecht.

Rechtliche Fragen Michael Grosse-Brömer (CDU) verteidigte das Vorgehen der Koalitionsfraktionen. Von Geheimnistuerei könne keine Rede sein, zumal die Schlussdebatte zur besten parlamentarischen Zeit stattfinde. Auch seien Geschäftsordnungsfristen eingehalten worden. Zudem habe es eine öffentliche Anhörung gegeben. Der CDU-Politiker betonte: "Die Sache ist entscheidungsreif." Mahmut Özdemir (SPD) fügte hinzu, auch die Mehrheit der Sachverständigen in der Anhörung habe die gesetzliche Änderung als maßvoll und sinnvoll erachtet. Es sollte daher nicht der Eindruck erweckt werden, als würde hier etwas gemacht, das unmoralisch und unrechtmäßig sei. Die den Parteien zukommenden Gelder flössen letztlich an das Gemeinwesen zurück, sie kämen der Willensbildung des Volkes zugute.

Nach Ansicht der Opposition ist, abgesehen von dem Verfahren, auch die Gesetzesbegründung kritikwürdig und möglicherweise verfassungsrechtlich nicht zu halten. Seitz (AfD) sagte, die Einhaltung der Mindestfristen laut Geschäftsordnung genüge in dem Fall nicht. Im "Windschatten der Fußball-WM" werde hier ein verfassungswidriges Gesetz beschlossen. Die Sachverständigen für die Anhörung hätten nicht einmal Zeit gehabt, ihre Stellungnahmen schriftlich auszuarbeiten. So verkomme der gesetzgeberische Akt zur "räuberischen Selbstbedienung".

Auch Marco Buschmann (FDP) rügte, in einer Woche Beratung könne ein solches Gesetz nicht verfassungsfest gemacht werden. So werde einfach behauptet, die Digitalisierung koste Geld, dabei zeigten die Unternehmen, dass mit der Digitalisierung gerade Kosten eingespart werden könnten. Auch Solms (FDP) wertete die von den Koalitionsfraktionen genannte Gesetzesbegründung als unzureichend. Es werde nicht im Detail erklärt, warum die Obergrenze gerade um 25 Millionen Euro angehoben werde. Britta Haßelmann (Grüne) sagte, bei einer Änderung der Parteienfinanzierung gebe es eine "harte Begründungs- und Darlegungspflicht". Dies werde hier nicht geleistet. Ansgar Heveling (CDU) erwiderte, die Höhe der Obergrenze sei nicht in Stein gemeißelt. Es habe einschneidende Veränderungen durch die Digitalisierung gegeben. Parteien müssten heute auf allen Kanälen, in den alten und neuen Medien, aktiv sein und in kurzer Zeit auf Anfragen der Bürger reagieren.

In der hitzigen Debatte rief Parlamentspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) die AfD mehrfach zur Mäßigung auf und erteilte gegen die FDP einen Ordnungsruf. Als Seitz (AfD) an einer Stelle ausrief, er schäme sich, mit manchen Abgeordneten in einem Parlament sitzen zu müssen, erwiderte Özdemir (SPD): "Es hält Sie keiner hier." Haßelmann (Grüne) warf der AfD vor, die Parteiendemokratie verächtlich zu machen und sich gleichzeitig aus dubiosen Finanzquellen zu bedienen. Es stehe der Partei daher nicht zu, sich in dieser Debatte als Saubermann zu präsentieren. Auch Carsten Schneider (SPD) betonte, anders als bei der AfD, die Geld aus dubiosen Quellen bekomme und dies verschleiere, gebe es hier "überhaupt nichts zu verstecken".