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recht : Verbraucher mit neuen Klagerechten

Geschädigte Käufer von Diesel-Autos sollen ihre Ansprüche geltend machen können

18.06.2018
2023-08-30T12:34:30.7200Z
3 Min

War das nun ein guter oder ein schlechter Tag für die Verbraucher? So klar wie selten traten in der Debatte über den Gesetzentwurf zur Einführung einer Musterfeststellungsklage die Differenzen zwischen Koalition und Opposition zutage. Nach einer emotionalen Schlussberatung wurde der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen (19/2507) vergangene Woche gegen die Stimmen der Opposition angenommen.

Künftig sollen eingetragene Verbände zugunsten von mindestens zehn Verbrauchern mit einer Klage feststellen lassen können, dass diese Anspruch auf Entschädigung haben. Lassen sich die Bürger in ein Klageregister eintragen, verhindert dies die Verjährung ihrer Ansprüche und ist zugleich Voraussetzung für eine Klage.

Nach einer Expertenanhörung wurde die Vorlage an einigen Stellen noch verändert: Für die Verfahren sind nun Oberlandesgerichte zuständig, was einen schnellen Zugang zum Bundesgerichtshof ermöglichen soll. Hinzu kommen eine vereinfachte Anmeldung und eine Lösung für Kleinunternehmer, denen Feststellungsurteile indirekt zugute kommen. Einen Wettlauf klagender Verbände soll es nicht geben, weil mehrere Verbände in einer Klage verbunden werden können.

Für die SPD lobten Johannes Fechner und Sarah Ryglewski das Gesetz. Nach jahrelanger Diskussion gelte nun der Grundsatz "Wer recht hat, bekommt recht - und das schnell und kostengünstig". Das Vertrauen der Verbraucher in den Rechtsstaat werde damit gestärkt. Das Gesetz sorge dafür, dass insbesondere die betrogenen Autokäufer schneller zu ihrem Recht kämen, sagte Fechner. Ryglewski ergänzte, es handele sich nicht um eine Lex VW. Der Konzern sei "vielleicht der Katalysator für dieses Gesetz". Dies habe dazu geführt, "dass auch bei der CDU die Schwellenangst gegenüber der Musterfeststellungsklage gesunken ist".

Aus der Unionsfraktion verteidigten Elisabeth Winkelmeier-Becker, Sebastian Steineke (beide CDU) und Volker Ullrich (CSU) die Novelle und sprachen von einem "guten Tag für die Verbraucher" und einem "scharfen Schwert für den Verbraucherschutz".

Winkelmeier-Becker sagte, mit dem Gesetz kämen die vielen betroffenen Verbraucher auf Augenhöhe mit den Unternehmen. An die Seite der Verbraucher werde ein schlagkräftiger Verband gestellt. Das Gesetz sei eine gute Grundlage, auf der Dieselkäufer in diesem Jahr ihr Recht geltend machen könnten.

Lothar Maier (AfD) bezeichnete die Musterfeststellungsklage als ein im Prinzip geeignetes Instrument, das Gesetz beinhalte aber handwerkliche Fehler. Nötig sei eine weitere Vereinfachung der Anmeldung, eine Senkung der Mindestklägerzahl und eine Verkürzung der Verfahrensdauer.

Schwachstellen Katharina Kloke (FDP) sagte, die Änderungen änderten nichts an den Schwachstellen. "Wäre das MFK eine Tanne und die offenen Rechtsfragen Christbaumkugeln, wir hätten den schönsten Weihnachtsbaum." Das Gesetz bedeute Arbeit für hundert Richter extra. Amira Mohamed Ali (Linke) sagte, das Gesetz greife zu kurz, sei verbraucherunfreundlich und werde hauptsächlich Konzernen dabei helfen, für unlautere Geschäftspraktiken nicht zur Verantwortung gezogen zu werden. Ein solches Vorgehen zulasten der Verbraucher sei unverantwortlich.

Die Grünen-Abgeordnete Renate Künast beklagte, sie habe den Eindruck, der Entwurf sei mit anderen schnell zu verabschiedenden Gesetzen "Teil eines großen Deals". Anstatt klar zu sagen, die Autokonzerne müssten auf eigene Kosten nachrüsten, "weil sie schlechte Ware geliefert haben", komme die Koalition "mit dieser obskuren Konstruktion".