Piwik Webtracking Image

KULTUR : Klares Bekenntnis zur Buchpreisbindung

Fraktionen weisen Sondergutachten der Monopolkommission einhellig zurück

18.06.2018
2023-08-30T12:34:30.7200Z
2 Min

Einhellig haben sich alle Fraktionen im Kulturausschuss für die Beibehaltung der Buchpreisbindung in Deutschland ausgesprochen. Der Ausschuss wies in der vergangenen Woche damit ein Sondergutachten der Monopolkommission (19/2444) zurück, die sich für die Abschaffung der Buchpreisbindung ausgesprochen hat.

Die Monopolkommission argumentiert, die Buchpreisbindung greife "erheblich in die Grundfreiheiten grenzüberschreitend tätiger Marktteilnehmer ein" und es sei nicht nachweisbar, dass sie zum Schutz des Kulturgutes Buch beitrage. Es sei im Hinblick auf E-Books wahrscheinlich, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Buchpreisbindung für unvereinbar mit den EU-Wettbewerbsregeln erklären werde, heißt es in dem Gutachten.

Die Vertreter der Koalitionfraktionen wiesen in der Sitzung des Kulturausschusses darauf hin, dass sich Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag klar zu Buchpreisbindung bekannt hätten. In der vergangenen Legislaturperiode habe die Koalition zudem die Ausweitung der Buchpreisbindung auf E-Books beschlossen. Der freie Wettbewerb brauche staatliche Leitplanken, um das Kulturgut Buch zu schützen, hieß es aus der SPD-Fraktion. Die CDU/CSU-Fraktion forderte, jegliche Erosion der Buchpreisbindung zu verhindern. Auch die Oppositionsfraktionen bekannten sich zur Buchpreisbindung und sicherten der Koalition und der Bundesregierung an diesem Punkt ihre Unterstützung zu. Bücher seien "geistiges Grundnahrungsmittel", hieß es aus der AfD-Fraktion. Abgeordnete der Fraktionen der Linken, der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen verweisen darauf, dass eine Abschaffung der Buchpreisbindung die vielfältige deutsche Verlags- und Buchhändlerlandschaft schädigen würden, profitieren würden lediglich Online-Händler wie Amazon.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) begrüßte das eindeutige Votum des Ausschusses. Die Bundesregierung werde an der Buchpreisbindung festhalten. Das Sondergutachten der Monopolkommission sei rechtlich aber auch nicht bindend und gehe von falschen Annahmen aus. Die Buchpreisbindung sei ein wirksames Instrument, um die Vielfalt auf dem Buchmarkt zu erhalten. Verlage hätten somit die Möglichkeit über Gewinne bei Bestsellern auch Bücher zu publizieren, die keine so große Leserschaft haben. Die Aufhebung der Buchpreisbindung in der Schweiz habe selbst dem großen Diogenes-Verlag große Verluste beschert. Grütters verwies zudem darauf, dass der EuGH die Rechtmäßigkeit Buchpreisbindung bislang immer bestätigt habe.