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finanzen II : Dauerproblem Anlagebetrug

18.06.2018
2023-08-30T12:34:30.7200Z
2 Min

"Egal was Sie tun, Sie können einen Anleger nie zu 100 Prozent vor Betrug schützen." Das sagte in der vergangenen Woche ein Vertreter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in einer Anhörung des Finanzausschusses des Bundestages. Der BaFin-Vertreter weiß, wovon er spricht. Erst vor kurzem war ein bei vermögenden Deutschen beliebtes Anlageprojekt zusammengebrochen. Es ging um Schiffscontainer, die von Anlegern erworben und von einer Betreiberfirma vermietet wurden. In die Betreiberfirma, die P&R-Gruppe hatten 55.000 Anleger 3,5 Milliarden Euro investiert.

Rechtsanwalt Peter Mattil wies in der Anhörung darauf hin, dass die Gruppe einen Prospekt von 160 Seiten veröffentlicht habe, der "alle erdenkliche Informationen enthält - bis auf die wichtigste: Die P&R hat entgegen allen Behauptungen offenbar ein reines Geldkarussell betrieben, ohne jegliche ernsthafte Investitionen für die Anleger." Für Stefan Loipfinger (investmentcheck.de) zeigt der "Skandalfall P&R", wie wichtig weitere Verbesserungen des Anlegerschutzes sind. Vermutlich seien von den investierten 3,5 Milliarden 2,5 Milliarden Euro verschwunden.

In der Anhörung ging es um eine Erweiterung des Anlegerschutzes, die aber nichts mit dem Zusammenbruch der P&R-Gruppe zu tun hat, sondern mit der Herausgabe von Anleihen mit nur geringem Volumen bis zu acht Millionen Euro. Der von der Regierung dazu eingebrachte Gesetzentwurf (19/2435) sieht vor, dass nicht für alle öffentlichen Angebote von Wertpapieren ein Prospekt vorgelegt werden muss. Bei öffentlichen Angeboten mit einem Gesamtgegenwert von 100.000 Euro, aber weniger als acht Millionen Euro, soll ein dreiseitiges Wertpapier-Informationsblatt ausreichen. Für nicht qualifizierte Anleger sollen Höchstschwellen für die Geldanlage von 1.000 bis 10.000 Euro - je nach Einkommen und Vermögen gelten. Diese Schwellen sah Professorin Dörte Poelzig (Universität Leipzig) als überflüssig an. Wichtig seien Informationen für die Anleger. Warum diese Informationen wichtig sind, erläuterte Rechtsanwalt Mattil: Ein dicker Prospekt werde zwar selten aufmerksam gelesen, könne aber "hinterher" als Informationsquelle für strukturelle Fehler eines Anlagemodells dienen, wenn eine Insolvenz eingetreten sei. hle